Teilnahme von freiberuflichen Mitarbeitern an BR-Wahl
Hallo Kollegen, zur anstehenden BR-Wahl habe ich ein Problem mit der Personenzuordnung. Hier meine Frage: dürfen freiberufliche Mitarbeiter, die für unsere Firma im Auftrag ihre Dienstleistung zur verfügung stellen, an der BR-Wahl teilnehmen ??
Community-Antworten (2)
04.02.2010 um 15:39 Uhr
Haööo Gurgel, zu deiner Frage nachfolgend der Auszug des verdi-Wahlleitfadens "Normales Wahlverfahren"- Arbeitshilfe für Wahlvorstände vom Septemer 2009:
"Als "freie Mitarbeiter" werden z.B. Verkaufsfahrer, Propagandisten, Versicherungsvermittler und -vertreter, Außendienstmitarbeiter, Honorarlehrkräfte bezeichnet. Die Bezeichnung ist unerheblich. Entscheidend ist immer der GRAD DER PERSÖNLICHEN ABHÄNGIGKEIT, in welcher der Beschäftigte zum Betriebsinhaber steht, wobei alle Einzelfallumstände abzuwägen sind. Nicht entscheidend ist der Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit. Die persönliche Abhängigkeit drückt sich darin aus, wie sehr der Arbeitnehmer den Weisungen des Arbeitgebers unterworfen und und in die betriebliche Organisation eingegliedert ist. Für viele typische Fallgestaltungen haben die Arbeitsgerichte Maßstäbe entwickelt, wenn auch eine generalisierte Betrachtung nicht möglich ist. Der WV muss im Zweifelsfällen intensive Rücksprache mit den Sekretären der betreuenden Gewerkschaft nehmen und vor allem auch auf eine umfassende Erfüllung seines Auskunftsanspruchs nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WO drängen, um den Sachverhalt richtig zu bewerten. Der AG muss immer über die tatsächliche Durchführung der Vertragsverhältnisse AUSKUNFT geben, denn der Wortlaut der Verträge mit den vermeintlich "selbstständigen" oder "freien" Mitarbeitern ist nie entscheidend. Es kommt immer auf die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses an".
04.02.2010 um 15:59 Uhr
Hi Maria, vielen Dank für Deine Hilfe. Schade dass man hier keine pauschale Aussage geben kann. Werde mich nun mal auf den Weg zum Sekkretär bzw. Rechtsbeistand machen. Gruß Gurgel
Verwandte Themen
EBRM - ab wann greift nachträglicher Kündigungsschutz? Teilnahme oder Einladung zur BRS?
ÄlterMeine Kernfrage wurde hier schon ähnlich besprochen aber nicht abschließend geklärt, wie ich finde. Hier das Szenario: Angenommen ein Arbeitnehmer rückt aufgrund des Urlaubes eines regulären BRM "n
Gemischte Belegschaft - vertritt der BR nur fest Angestellte oder auch Freiberufler?
ÄlterBei einer gemischten Belegschaft mit Freiberuflern und fest Angestellten Mitarbeitern. Vertritt der Betriebsrat ausschließlich die fest Angestellten Mitarbeiter oder besteht auch die Möglichkeit, dass
Teilnahme einer nicht BR-Mitglied an eine BR-Sitzung Ja/Nein
ÄlterHier die Fakten: Unser Betrieb hat mehrere Dienststellen. Wir haben ein BR für alle Dienstellen. Eine dieser entfernte Dienstellen (Betriebshof X) ist ca. 50 km vom Hauptbetrieb entfernt. Unser B
Einführung einer Fernwartungs Software
ÄlterMoin, Der Abteilungsleiter Systemadministration möchte eine Software zur Fernwartung der PCs einführen. Das ist auch an den BR herangetragen worden etc. Nun möchte der AL diese Software schonmal
Pausen während der Betriebsversammlung
ÄlterHi, habe mal wieder Klärungsbedarf Smile. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich auf dem richten Weg bin. Nach unserer letzten Betriebsversammlung kam die Frage auf, ob der AG die planmäß