Wenn sich Mitarbeiter dafür interessieren und an der Auszählung teilnehmen wollen, ist diese Zeit dann Arbeitszeit?
Beispiel: 18 Uhr ist Stimmauszählung und ein Mitarbeiter dessen Arbeitszeit um 16 Uhr endet, erscheint zu 18 Uhr in der Firma um an der Auszählung teilzunehmen. Kann er sich für diese Zeit einschecken?! Oder zweites Beispiel, die Auszählung findet wärend seiner Schicht statt. Hat der Mitarbeiter Anspruch für die Auszählung von seiner Arbeit freigestellt zu werden? Ist es dann Arbeitszeit oder Pause?