Erstellt am 26.04.2018 um 21:35 Uhr von celestro
ja, das ist möglich. Man muss nicht gesund sein, um kandidieren zu können
Erstellt am 26.04.2018 um 22:43 Uhr von Moreno
Ich hoffe nur Du lässt Dich nicht aufstellen mit Deiner Einstellung gegenüber kranken Arbeitskollegen!
Erstellt am 26.04.2018 um 23:23 Uhr von Pjöööng
Die Wahlberechtigung ist in den §§ 7 und 8 BetrVG abschließend geregelt.
Erstellt am 27.04.2018 um 06:02 Uhr von Topmodel
Lieber Moreno,
die Kollegin ist nicht wirklich Krank. Sie geht so der Konfliktklärung aus dem Weg und das mit Pausen seit über 1,5 Jahren.
Regelmäßig sehen wir Sie Abends in Bars etwas trinken.
Sie kann Ihrer Arbeit nicht nachgehen, kann sich aber als Betriebsrätin aufstellen? Erscheint mir mehr als komisch.
Erstellt am 27.04.2018 um 06:19 Uhr von Moreno
Es gibt ja auch Krankheiten wo man abends was trinken gehen kann. Aber wie schon beschrieben wer AN ist darf sich auch zur Wahl stellen! Brauchst sie ja nicht wählen!
Erstellt am 27.04.2018 um 06:38 Uhr von Topmodel
Ich habe noch nie davon gehört, dass Alkohol, betrunken sein oder exzessives feiern der Genesung dient. Gibt es dafür entsprechende Fallbeispiele?
Hauptsächlich geht es darum das sich die Kollegin durch ihre Krankmeldung vor Klärungsgesprächen und einer Versetzung schützen möchte. Die Kollegin schlägt im Team um sich, beleidigt alle im Team und stellt Behauptungen auf.
Wenn sie nicht da ist, ist die Arbeit im Team sehr harmonisch und nahezu perfekt.
Wenn Sie da ist, schafft sie es binnen kürzester Zeit negative Stimmung ins Team zu bringen. Kollegen und Kolleginnen weinen regelmäßig wegen ihr und auch die Arbeit leidet.
Wir sind nur eine kleine Abteilung eines wirklich großen weltweiten Konzerns. Es besteht daher eine Chance das sie tatsächlich gewählt wird. Dann müssen wir uns ihr handeln gefallen lassen und uns unter anderem von ihr auch repräsentieren lassen.
Das ist leider unvorstellbar.
Erstellt am 27.04.2018 um 07:08 Uhr von Nordling
Hallo Topmodel. Hast Du schon einmal an manische Depressionen gedacht? Leider stößt diese Krankheit meistens auf Unverständnis, besonders bei Kollegen. Außerdem, wenn sie wirklich so unbeliebt und tyrannisch ist wie von dir beschrieben, kann doch davon ausgegangen werden, dass sie nicht unbedingt eine ausreichende Stimmenanzahl bekommt. Zum Thema Wählbarkeit schreibe ich jetzt nichts, da wurde schon alles gesagt
Erstellt am 27.04.2018 um 07:13 Uhr von DerMob
Kann es sein, dass sie aufgrund von Mobbing krank geworden ist? Btw. kann man auch ohne Klärungsgespräch und während man krank ist versetzt werden.
Erstellt am 27.04.2018 um 07:41 Uhr von Topmodel
Mobbing ist nicht der Fall. Alle Beteiligten sind trotz der schwierigen Situation sehr bemüht den Konflikt friedlich zu lösen.
Ich weiß was Depressionen sind. Passt hier nicht. Eher eine Persönlichkeitsstörung. Bin aber Keim Arzt.
Hat mit der Situation an sich aber nichts zu tun.
Also: Trotz Arbeitsunfähigkeit ist es möglich der Arbeit nachzugehen und sich aufstellen zu lassen, obwohl man der eigentlichen Arbeit nicht nachgehen kann/möchte?
Erstellt am 27.04.2018 um 08:09 Uhr von DerMob
Ja, das ist möglich. Es ist auch später möglich an Betriebsratssitzungen teilzunehmen obwohl man krank geschrieben ist.
Erstellt am 27.04.2018 um 08:09 Uhr von takkus
Guten Morgen Topmodel. Um es mal mit meinen Worten vom Dorf zu sagen: das geht Dich einen Dreck was an, was sie Abends treibt! Und weil, wie Du schreibst, kein Arzt bist, wäre ich mit solchen Äußerungen sehr vorsichtig. Der ArbG hat in einem solchen Fall seine Möglichkeiten zu reagieren. Und wie schon meine Vorschreiber schrieben: Du brauchst sie nicht zu wählen!
Erstellt am 27.04.2018 um 09:36 Uhr von celestro
"Wir sind nur eine kleine Abteilung eines wirklich großen weltweiten Konzerns. Es besteht daher eine Chance das sie tatsächlich gewählt wird."
Warum sollte die Chance groß sein, wenn Ihr bloß eine kleine Abteilung seid ?
"Hauptsächlich geht es darum das sich die Kollegin durch ihre Krankmeldung vor Klärungsgesprächen und einer Versetzung schützen möchte."
Dann will Sie sich mit der Kandidatur vielleicht nur vor der Kündigung schützen.
"Dann müssen wir uns ihr handeln gefallen lassen und uns unter anderem von ihr auch repräsentieren lassen."
Wie soll Sie handeln, wenn Sie die ganze Zeit krank ist ? Während Sie krank zu Hause sitzt, ist Sie normalerweise als verhindert anzusehen und ein Ersatzmitglied wird geladen.
Erstellt am 27.04.2018 um 10:18 Uhr von Pjöööng
"Warum sollte die Chance groß sein, wenn Ihr bloß eine kleine Abteilung seid ?"
Weil bei einer Verhältniswahl die Größe der Abteilung und der Name auf Platz 5 (oder so) der Liste vielleicht keine große Rolle mehr spielen?
Topmodel, das ist eigentlich alles völlig wurscht was Du hier schreibst. Selbst wenn die Kollegein säuft, den Arbeitgeber betrügt, ihrem Mann Hörner aufsetzt, in der Freizeit mit Drogen dealt, nebenberuflich als Escort-Dame fungiert, 25 Punkte in Flensburg hat, all das ist in den §§ 7 und 8 BetrVG nicht aufgeführt. Also ist und bleibt sie aktiv und passiv wahlberechtigt. Das mag man schlecht finden, wuird es aber nicht ändern können.
Erstellt am 27.04.2018 um 11:13 Uhr von MaJoK
Also nur mal so. Sich einfach zur Wahl aufstellen lassen, geht ja auch nicht so einfach.
Je nach Größe eurer Firma sind min 3 bis max 50 Stützunterschriften notwendig.
Und wenn die Kollegin nicht gerade auf der Beliebheitsscala ganz oben steht,dürfte ihr es schwer fallen diese Unterschriften aufzubringen.
Und wegen der gesundheitlichen Situation muss euer AG reagieren, die Dame mal zum arbeitsmedizinischen Dienst schicken.
Erstellt am 27.04.2018 um 11:16 Uhr von celestro
"Und wenn die Kollegin nicht gerade auf der Beliebheitsscala ganz oben steht,dürfte ihr es schwer fallen diese Unterschriften aufzubringen."
Wenn Sie auf einer Liste mit dem derzeitigen BR steht, dürfte das kein Problem darstellen.
Erstellt am 27.04.2018 um 13:14 Uhr von Topmodel
Ich habe das Gefühl das manche hier die Anfrage ziemlich persönlich nehmen. Ich wollte lediglich eine professionelle und sachliche Antwort auf meine Fragen bezüglich der Situation.
Erstellt am 27.04.2018 um 14:06 Uhr von Nordling
Die hast Du schon mit der 3. Antwort von Pjöööng am 26.04.2018 um 23:23 bekommen