Erstellt am 15.04.2008 um 15:13 Uhr von Fritz von Preußen
Das kannst du nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit. Gewählt bist du bis zur nächsten Wahl bzw. bis zum Ende deines AV.
§8 BetrVG + §21 BetrVG + §24 BetrVG
Erstellt am 16.04.2008 um 08:20 Uhr von pit47
Hallo Männi,
auch wenn Du gewählt worden bist, läuft Dein Arbeitsvertrag am Ende der Befristung aus.
Erstellt am 16.04.2008 um 10:03 Uhr von Männi
Hallo Pit,
Danke für die Info, frage ist somit geklärt.