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Sonderzahlung

S
Stachel
Jan 2021 bearbeitet

Der AG hat eine freiwillige Sonderzahlung ohne Sachgrund an alle Mitarbeiter gezahlt, aber nicht an die Gewerkschaftsmitglieder. Wie gehe ich jetzt gegen den AG vor?

530021

Community-Antworten (21)

C
celestro

18.01.2021 um 21:40 Uhr

Als Arbeitnehmer oder BRM?

J
jimbob2019

18.01.2021 um 22:30 Uhr

Woher weis er wer GWSM ist??

S
Stachel

19.01.2021 um 05:45 Uhr

Celestro: Als AN und BRM.

S
Stachel

19.01.2021 um 05:51 Uhr

jimbob2019: Durch die vereinbarte Sonderzahlung für GWSM.

K
Kjarrigan

19.01.2021 um 09:04 Uhr

Was soll das denn jetzt heissen: Durch die vereinbarte Sonderzahlung für GWSM und oben - An alle MA, aber nicht an die GWSM

Der Ag hat die Sonderzahlung, die die Gewerkschaft für ihre Mitglieder ausgehandelt hat - auf alle MA erweitert? Egal ob GWSM oder nicht - oder sind das unterschiedliche Höhen? Aber das wäre ja schon ein Sachgrund :)

K
kratzbürste

19.01.2021 um 15:54 Uhr

Wie du vorgehst? Du gehst zur Gewerkschaft und erzählst dort was vorgefallen ist und bittest sie, den Rechtschutz zu gewähren.

M
Moreno

19.01.2021 um 16:11 Uhr

Was ist denn da vorgefallen? Wenn Stachel bei der Gewerkschaft sein Problem so erzählt wie hier können sie ihm auch nicht helfen! :-)

E
enigmathika

19.01.2021 um 16:12 Uhr

verstehe ich es richtig? Der AG hat eine vereinbarte Sonderzahlung an die Gewerkschaftsmitglieder gezahlt. Außerdem hat er für alle Nicht-Gewerschaftsmitglieder ebenfalls eine Sonderzahlung ausgeschüttet, allerdings ohne Sachgrund.

Und was ist nun Dein Ziel? Dass der AG die Zahlung an die Kolleg:innen zurücknimmt? (wohl eher nicht)

Oder dass der AG die sachgrundlose Sonderzahlung auch an die Gewerkschaftsmitglieder zahlt, zusätzlich zur mit der Gewerkschaft vereinbarten Zahlung?

C
celestro

20.01.2021 um 10:56 Uhr

"Und was ist nun Dein Ziel? Dass der AG die Zahlung an die Kolleg:innen zurücknimmt? (wohl eher nicht)"

Wieso sollte das NICHT das Ziel sein?

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XYZ68

20.01.2021 um 12:49 Uhr

@ Stachel

für mich stellt sich immer noch die Frage, woher der AG weiß, wer Gewerkschaftsmitglied ist und wer nicht.

Deine Antwort "durch die Sonderzahlung an die Gewerkschaftsmitglieder" klärt für mich die Frage nicht.

War denn der Betrag gleich für Mitglieder und Nichtmitglieder?

C
celestro

20.01.2021 um 13:04 Uhr

"Deine Antwort "durch die Sonderzahlung an die Gewerkschaftsmitglieder" klärt für mich die Frage nicht."

Finde ich schon .... wenn eine Sonderzahlung ausgeschüttet wird (und nur an die GW-Mitglieder), dann weiß der AG DANACH, wer kein Mitglied ist. Nämlich jeder, dem er das Geld nicht zahlen musste.

S
Stachel

20.01.2021 um 18:17 Uhr

Enigmathika: Der AG hat an alle den gleichen Betrag gezahlt. Der AG wollte wohl nicht, dass auf Grund der vereinbarten Sonderzahlung für GWMG noch mehr in die GW eintreten. Aus meiner Sicht war das, außer für GWMG, "eine freiwillige Sonderzahlung ohne Sachgrund" und somit ein Vergehen des AGG § 1-4 und des BetrVG gemäß § 87 Abs. 10. Wir haben AG angeschrieben aber er reagiert nicht.

S
Stachel

20.01.2021 um 18:21 Uhr

Kjarrigan Der AG hat an alle den gleichen Betrag gezahlt. Der AG wollte wohl nicht, dass auf Grund der vereinbarten Sonderzahlung für GWMG noch mehr in die GW eintreten. Aus meiner Sicht war das, außer für GWMG, "eine freiwillige Sonderzahlung ohne Sachgrund" und somit ein Vergehen des AGG § 1-4 und des BetrVG gemäß § 87 Abs. 10. Wir haben AG angeschrieben aber er reagiert nicht. Ich möchte den anderen nicht ihr Geld streitig machen, aber wir möchten die freiwillige Sonderzahlung auch haben.

D
DummerHund

20.01.2021 um 18:37 Uhr

Ich frage mich hier woher ein AG weiß welche seiner MA in einer GEW sind ?

Mal meine persönliche Meinung die aber nix zur Sache tut. Ich finde dieses verhalten zum k..tz..n.

M
Moreno

20.01.2021 um 23:04 Uhr

Da hat doch jemand den Schuss nicht gehört!

W
wdliss

21.01.2021 um 08:26 Uhr

Das ist immer so der Zeitpunkt, in dem ich mich freue nicht Mitglied einer GEW zu sein. @Stachel: Wo du doch schon Mitglied bist, wende dich doch direkt an deine Gewerkschaft. Die wird dir schon helfen.

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XYZ68

21.01.2021 um 13:01 Uhr

@ Celestro und Stachel

Da der Arbeitgeber nicht weiß und auch nicht wissen darf, wer in der Gewerkschaft ist, hat er an alle gezahlt. Das Prozedere, um da eine Zahlung nur an Gewerkschaftsmitglieder vorzunehmen ist extrem aufwendig und fern jeglicher Praxis. Und ja, das ist nun mal so.

K
Kjarrigan

21.01.2021 um 13:17 Uhr

Zitat: Da der Arbeitgeber nicht weiß und auch nicht wissen darf, wer in der Gewerkschaft ist, Zitat Ende

DAs ist nicht richtig. Der AN braucht seine Mitgliedschaft in der GW nicht offenlegen - KANN es aber durchaus freiwillig tun. Der AG darf nicht nachfragen und eine Antwort erwarten.

Wenn aber die Gewerkschaft für ihre Mitglieder etwas aushandelt und dann den Zusatz macht, - (machen die in der Regel nicht, weil auch die AG Verbände oder der direkt mit der GW verhandelnde AG, das nicht will - eben um nicht mehr AN in die GW zu treiben)

dass es eine Zulage NUR für GW Mitglieder gibt, muss der AN (wenn er die Zahlung denn will) seine Mitgliedschaft nachweisen. Macht er dies nicht - hat er keinen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung.

Man müsste erst einmal prüfen, was in dem TV überhaupt zur Sonderzahlung drinsteht, um hier was sagen zu können.

M
Moreno

21.01.2021 um 13:53 Uhr

Wenn der AG hier den vereinbarten Bonus an alle Mitarbeiter zahlt besteht kein Anspruch auf doppelte Prämie für Gewerkschaftler. Viele tarifliche Erhöhungen werden ja auch an alle AN gezahlt. Das Gewerkschaftsmitglied wird dadurch nicht benachteiligt!

X
XYZ68

21.01.2021 um 14:22 Uhr

@ Kjarrigan

Es mag Arbeitgeber geben, denen man seine Mitgliedschaft ohne Bedenken kundtun kann. Aber nicht umsonst ist es so, dass man es nicht braucht und die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft als besonders schützenwertes Datum gilt.

Es gibt nicht nur in den USA Firmen, die ein Problem mit Gewerkschaftsmitgliedern haben. Eine Auszahlung eines Bonus von Seiten der Gewerkschaft daran zu binden, dass ich meine Mitgliedschaft dem Arbeitgeber offenbare, fände ich sehr Zweifelhaft. Und ohne mein Offenlegen der Zugehörigkeit, käme ich ja dann nicht in den Genuss eines Bonus, den die Tarifparteien für mich ausgehandelt haben. … Schwierig

@ Moreno da stimme ich dir voll zu.

N
nicoline

21.01.2021 um 15:24 Uhr

Tja, das fällt dann unter das Motto: Das Eine was man will, das Andere, was man muss. Aber anzunehmen, dass man als Gew. Mtgl. Anspruch auf eine zweite Zahlung hat, die man als Mitglied schon erhalten hat .......... na ja.

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