Sonderzahlung
Der AG hat eine freiwillige Sonderzahlung ohne Sachgrund an alle Mitarbeiter gezahlt, aber nicht an die Gewerkschaftsmitglieder. Wie gehe ich jetzt gegen den AG vor?
Community-Antworten (21)
18.01.2021 um 21:40 Uhr
Als Arbeitnehmer oder BRM?
18.01.2021 um 22:30 Uhr
Woher weis er wer GWSM ist??
19.01.2021 um 05:45 Uhr
Celestro: Als AN und BRM.
19.01.2021 um 05:51 Uhr
jimbob2019: Durch die vereinbarte Sonderzahlung für GWSM.
19.01.2021 um 09:04 Uhr
Was soll das denn jetzt heissen: Durch die vereinbarte Sonderzahlung für GWSM und oben - An alle MA, aber nicht an die GWSM
Der Ag hat die Sonderzahlung, die die Gewerkschaft für ihre Mitglieder ausgehandelt hat - auf alle MA erweitert? Egal ob GWSM oder nicht - oder sind das unterschiedliche Höhen? Aber das wäre ja schon ein Sachgrund :)
19.01.2021 um 15:54 Uhr
Wie du vorgehst? Du gehst zur Gewerkschaft und erzählst dort was vorgefallen ist und bittest sie, den Rechtschutz zu gewähren.
19.01.2021 um 16:11 Uhr
Was ist denn da vorgefallen? Wenn Stachel bei der Gewerkschaft sein Problem so erzählt wie hier können sie ihm auch nicht helfen! :-)
19.01.2021 um 16:12 Uhr
verstehe ich es richtig? Der AG hat eine vereinbarte Sonderzahlung an die Gewerkschaftsmitglieder gezahlt. Außerdem hat er für alle Nicht-Gewerschaftsmitglieder ebenfalls eine Sonderzahlung ausgeschüttet, allerdings ohne Sachgrund.
Und was ist nun Dein Ziel? Dass der AG die Zahlung an die Kolleg:innen zurücknimmt? (wohl eher nicht)
Oder dass der AG die sachgrundlose Sonderzahlung auch an die Gewerkschaftsmitglieder zahlt, zusätzlich zur mit der Gewerkschaft vereinbarten Zahlung?
20.01.2021 um 10:56 Uhr
"Und was ist nun Dein Ziel? Dass der AG die Zahlung an die Kolleg:innen zurücknimmt? (wohl eher nicht)"
Wieso sollte das NICHT das Ziel sein?
20.01.2021 um 12:49 Uhr
@ Stachel
für mich stellt sich immer noch die Frage, woher der AG weiß, wer Gewerkschaftsmitglied ist und wer nicht.
Deine Antwort "durch die Sonderzahlung an die Gewerkschaftsmitglieder" klärt für mich die Frage nicht.
War denn der Betrag gleich für Mitglieder und Nichtmitglieder?
20.01.2021 um 13:04 Uhr
"Deine Antwort "durch die Sonderzahlung an die Gewerkschaftsmitglieder" klärt für mich die Frage nicht."
Finde ich schon .... wenn eine Sonderzahlung ausgeschüttet wird (und nur an die GW-Mitglieder), dann weiß der AG DANACH, wer kein Mitglied ist. Nämlich jeder, dem er das Geld nicht zahlen musste.
20.01.2021 um 18:17 Uhr
Enigmathika: Der AG hat an alle den gleichen Betrag gezahlt. Der AG wollte wohl nicht, dass auf Grund der vereinbarten Sonderzahlung für GWMG noch mehr in die GW eintreten. Aus meiner Sicht war das, außer für GWMG, "eine freiwillige Sonderzahlung ohne Sachgrund" und somit ein Vergehen des AGG § 1-4 und des BetrVG gemäß § 87 Abs. 10. Wir haben AG angeschrieben aber er reagiert nicht.
20.01.2021 um 18:21 Uhr
Kjarrigan Der AG hat an alle den gleichen Betrag gezahlt. Der AG wollte wohl nicht, dass auf Grund der vereinbarten Sonderzahlung für GWMG noch mehr in die GW eintreten. Aus meiner Sicht war das, außer für GWMG, "eine freiwillige Sonderzahlung ohne Sachgrund" und somit ein Vergehen des AGG § 1-4 und des BetrVG gemäß § 87 Abs. 10. Wir haben AG angeschrieben aber er reagiert nicht. Ich möchte den anderen nicht ihr Geld streitig machen, aber wir möchten die freiwillige Sonderzahlung auch haben.
20.01.2021 um 18:37 Uhr
Ich frage mich hier woher ein AG weiß welche seiner MA in einer GEW sind ?
Mal meine persönliche Meinung die aber nix zur Sache tut. Ich finde dieses verhalten zum k..tz..n.
20.01.2021 um 23:04 Uhr
Da hat doch jemand den Schuss nicht gehört!
21.01.2021 um 08:26 Uhr
Das ist immer so der Zeitpunkt, in dem ich mich freue nicht Mitglied einer GEW zu sein. @Stachel: Wo du doch schon Mitglied bist, wende dich doch direkt an deine Gewerkschaft. Die wird dir schon helfen.
21.01.2021 um 13:01 Uhr
@ Celestro und Stachel
Da der Arbeitgeber nicht weiß und auch nicht wissen darf, wer in der Gewerkschaft ist, hat er an alle gezahlt. Das Prozedere, um da eine Zahlung nur an Gewerkschaftsmitglieder vorzunehmen ist extrem aufwendig und fern jeglicher Praxis. Und ja, das ist nun mal so.
21.01.2021 um 13:17 Uhr
Zitat: Da der Arbeitgeber nicht weiß und auch nicht wissen darf, wer in der Gewerkschaft ist, Zitat Ende
DAs ist nicht richtig. Der AN braucht seine Mitgliedschaft in der GW nicht offenlegen - KANN es aber durchaus freiwillig tun. Der AG darf nicht nachfragen und eine Antwort erwarten.
Wenn aber die Gewerkschaft für ihre Mitglieder etwas aushandelt und dann den Zusatz macht, - (machen die in der Regel nicht, weil auch die AG Verbände oder der direkt mit der GW verhandelnde AG, das nicht will - eben um nicht mehr AN in die GW zu treiben)
dass es eine Zulage NUR für GW Mitglieder gibt, muss der AN (wenn er die Zahlung denn will) seine Mitgliedschaft nachweisen. Macht er dies nicht - hat er keinen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung.
Man müsste erst einmal prüfen, was in dem TV überhaupt zur Sonderzahlung drinsteht, um hier was sagen zu können.
21.01.2021 um 13:53 Uhr
Wenn der AG hier den vereinbarten Bonus an alle Mitarbeiter zahlt besteht kein Anspruch auf doppelte Prämie für Gewerkschaftler. Viele tarifliche Erhöhungen werden ja auch an alle AN gezahlt. Das Gewerkschaftsmitglied wird dadurch nicht benachteiligt!
21.01.2021 um 14:22 Uhr
@ Kjarrigan
Es mag Arbeitgeber geben, denen man seine Mitgliedschaft ohne Bedenken kundtun kann. Aber nicht umsonst ist es so, dass man es nicht braucht und die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft als besonders schützenwertes Datum gilt.
Es gibt nicht nur in den USA Firmen, die ein Problem mit Gewerkschaftsmitgliedern haben. Eine Auszahlung eines Bonus von Seiten der Gewerkschaft daran zu binden, dass ich meine Mitgliedschaft dem Arbeitgeber offenbare, fände ich sehr Zweifelhaft. Und ohne mein Offenlegen der Zugehörigkeit, käme ich ja dann nicht in den Genuss eines Bonus, den die Tarifparteien für mich ausgehandelt haben. … Schwierig
@ Moreno da stimme ich dir voll zu.
21.01.2021 um 15:24 Uhr
Tja, das fällt dann unter das Motto: Das Eine was man will, das Andere, was man muss. Aber anzunehmen, dass man als Gew. Mtgl. Anspruch auf eine zweite Zahlung hat, die man als Mitglied schon erhalten hat .......... na ja.
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