Unser AG will Strichlisten mit Namen der Arbeitnehmer einführen, auf denen die tägliche Arbeit vermerkt wird. Dies soll gegenüber den Auftraggeber (Projektarbeit) als Beweismittel dienen. Angeblich dienst der Name nur dazu, festzustellen wer die Liste noch nicht abgegeben hat.

Dies ist wahrscheinlich § 86 Abs. 1 Nr. 6 Mitbestimmungspflichtig. Können wir auf Listen plädieren, ohne Namen und wenn ja welche Erfolgschancen hätten wir??