Erstellt am 19.01.2010 um 13:28 Uhr von Lupus
§86 BetrVerG ??????
oder hast du §87 Satz6 BetrVerG gemeint?
Falls ja, ist eine Strichliste eine technische Einrichtung???
Erstellt am 19.01.2010 um 17:30 Uhr von ridgeback
Lupus,
"ist eine Strichliste eine technische Einrichtung???"
Noch nicht, aber man könnte wenn man wollte!!
Ich als AG, würde es machen.
Erstellt am 19.01.2010 um 18:57 Uhr von DerAlteHeini
rjkgbg
Keine Chance nach § 87 Abs.1, Ziffer 6 BetrVG einzugreifen. Dieses setzt die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen voraus und das ist hier nicht gegeben.
Also Obacht, werden die Daten auch nur in einen PC eingegeben, kann der BR handeln.
Erstellt am 19.01.2010 um 21:04 Uhr von ridgeback
DerAlteHeini,
das meine ich doch damit.