Wir haben eine Anhörung zu einer fristlosen Verdachtskündigung auf dem Tisch. In dieser wird geschildert das ein Zeuge ein Fehlverhalten eines Kollegen beobachtet und dem AG gemeldet hat. Das Fehlverhalten als solches würde ausreichen für eine Kündigung ist aber für uns nicht überprüfbar. In der Anhörung wird der Name des Zeugen nicht genannt um ihn zuschützen. Jetzt ist die Frage ob die Anhörung überhaupt rechtlich in Ordnung ist oder ob gegenüber dem BR der Name des Zeugen angegeben werden muss. Wie seht ihr das?