Wir haben im BR folgende Unstimmigkeit:
Sind die Einführungen von Formulare zur Überwachung der Leistungen einer
Arbeitnehmergruppe mitbestimmungspflichtig oder darf der AG laut Direktionsrecht dies anordnen? Für mich ganz klar; Mitbestimmungspflichtig!!
Jedoch hätte ich gerne den Unterschied zum Direktionsrecht gewußt, und ob es dazu Literatur gibt, bzw. wo das Direktionsrecht des AG`s steht