Hallo - bin seit dem Juli 2009 in einem Betriebsrat der neu gegründet wurde. Ich wurde damit beauftragt die JAV-Wahl durchzuführen.
Meine Frage -
Wir hatten die Wahl in einer Sitzung Ende Januar terminiert. Auf der letzten Sitzung kam dann die Nachricht, dass ein Azubi den Aufnahmetest nicht bestanden hat und somit der Ausbildungsplatz ersatzlos wegfällt. Problem hierbei - wir hatten genau 21 Wahlberechtigte und somit 3 Vertreter.
Das Wahlausschreiben sollte eigentlich am Montag veröffentlich werden. Da hier ja die genaue Angabe der Größe erfolgen muss setzten wir kurzerhand per Beschluss die Veröffentlichung am Montag aus und beschlossen uU einen anderen Termin (Anfang bis Mitte Februar) zu suchen. Grund - Abklärung ob der Betrieb den Auszubildendenplatz doch noch nachbesetzt bzw wir ein Übereinkommen mit dem AG machen trotzdem 3 JAVler zu wählen.
So jetzt die Fragen -
ist diese Aussetzung bzw Änderung des Termins rechtlich haltbar ??
- war ja noch nicht öffentlich also keine Mitteilung an Betrieb erfolgt

Die Vertretung der Verdi meinte man müßte einen neuen Wahlvorstand gründen ! Habe aber nichts gefunden was dies bedingen würde.
Ist das eine Verzögerung der JAV Wahl die rechtliche Konsequenzen für den Wahlvorstand bzw die Wahl haben kann (Anfechtbarkeit)?
Danke schon mal -
Gruß Ramin