Hallo erstmal, es gibt da in unserem Betrieb leichte Unstimmigkeiten, was die Wahl der JAV angeht, und zwar geht es darum,das im nächsten April sowieso Personalratswahlen wären und das es der jetzige Personalrat für unnötige Arbeit sieht jetzt für dieses halbe Jahr extra noch eine Wahl zu machen, aber wir haben mit 19 Lehrlingen doch das Recht darauf,oder nicht !?
Kennt dazu vielleicht jemand einen Gesetzesauszug ?
Und welche nächst höhere Stelle sollte ich anlaufen,falls sich der PR immer noch quer stellt ?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !
Gruss Marco
Der Zeitpunkt der JAV-Wahl steht im § 64 BetrVG. Wenn die Wahl tatsächlich jetzt erforderlich ist und der BR keinen Wahlvorstand benennt, kann das Arbeitsgericht angerufen werden. Ihr solltet Euch Hilfe suchend an die Gewerkschaft wenden