W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV Wahlen (Jugend und auszubildendenvertreter)

C
Calais
Feb 2017 bearbeitet

hallo Forum, es ist doch korrekt, wenn wir auf die Wählerliste für die JAV- Wahl die unter 18-Jährigen nehmen, die z.B.

  • ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten
  • Bundesfreiwilligen Dienst ableisten
  • Aushilfen sind Auch das wären nach BetrVG ja Arbeitnehmer, oder? Vielen Dank! Calais
2.08303

Community-Antworten (3)

H
Hoppel Akzeptiert

11.02.2017 um 12:12 Uhr

@ Calis

Stellst Du die Frage als Mitglied des WV?

"Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sind nicht wahlberechtigt. Ebenso sind Teilnehmer eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres nicht wahlberechtigt."

http://www.bund-verlag.de/jav/infos-zur-jav-wahl/03-aktives-und-passives-wahlrecht.php

G
gironimo

10.02.2017 um 16:11 Uhr

Bei den unter 18 jährigen geht es um AN im Sinne des § 5 BetrVG. Ansonsten eben auch die Auszubildenden bis zum vollendeten 25 Lebensjahr.

Die Kommentare zum § 5 BetrVG, z.B. Fitting oder Däubler, gehen ja intensiv auf die Frage ein, wer dazu gehört und wer nicht.

C
Calais

13.02.2017 um 13:07 Uhr

@Hoppel ja und Danke, super Zusammenfassung Calais

Ihre Antwort