Hallo zusammen,
wir haben den Sachverhalt, dass ein Arbeitnehmer heute von der Arbeitsleistung freigestellt wurde und er selbst, wie auch wir vermuten dass es auf eine Kündigung hinaus läuft. Nach Paragraph 102 Absatz 3 BetrVG passen die dort aufgeführten Widerspruchsgründe allesamt nicht auf den Einzelfall. Es ist unsere erste Kündigung seit vielen Jahren. Und auf diversen Seminaren haben wir immer wieder einstimmig vernommen, dass der BR einer Kündigung IMMER widerspricht, um den AN nicht die Möglichkeit einer Klage, auf die Feststellung dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, zu verwehren. Sollte es zu einer Kündigung kommen, Wie können wir als BR aber einer Kündigung widersprechen, wenn die Gründe aus Absatz 3 auf diesen Fall nicht anwendbar sind?