hallo zusammen,

unser AG ist auf uns (BR in einer Spedition) zugekommen; er möchte, daß sich Leute, die gefahrgeneigte Tätigkeiten ausüben (z.B. Kraftfahrer, Staplerfahrer im Hochregallager) bei evtl. Auffälligkeiten bzw. Verdachtsmomenten einem Drogen-/Alkoholtest unterziehen.
Er will dadurch verhindern, daß diese Kollegen sich und andere gefährden.

Gibt es dafür besondere Rechtsgrundlagen ??
Hat jemand Erfahrungen in dieser Richtung ??

Für hilfreiche Tipps wären wir dankbar.

Gruß
bowler