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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

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Danuta
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin ein Betriebsratmitglid und ich habe eine Frage und benötige Eure Hilfe. Ich arbeite in der Pflege auf einem Wohnbereich für Schwerstpflege.Es wurde den Kollegen mitgeteilt,dass alle Bewohner in den Rollstuhl mobilisiert werden müssen -was ich auch vertshen kann,nur leider stehen uns nicht genung Hilfsmitteln zur Verfügung.Das interessiert den Arbeitgeber aber nicht,er verlangt,dass die Kollegen auch ohne Hilfsmitteln mobilisieren,was natürlich sehr schwierig ist,da unsere Bewohner uns dabei nicht helfen können.Das bedeutet für die Kollegen Rückenbeschwerden und Krankmeldungen. Was kann ich als Betriebsratmitglid tun,um den Arbeitgeber dazu zu bewegen uns die Hilfsmitteln zu verfügung zu stellen??? Danke im Voraus für die Antworten.

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Community-Antworten (5)

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gironimo

16.06.2012 um 11:45 Uhr

Lese doch mal die ersten paar Paragraphen des ArbSchG (§§ 3 und 4 ArbSchG). Und dann berufst Du Dich beim Arbeitgeber auf die Mitbestimmung des BR beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 87BetrVG) und verlangst die zur Verfügungstellung notwendiger Arbeitsmittel um Gesundheitsgefahren von den Mitarbeitern abzuwenden.

Diskutiere mit dem Arbeitgeber auch über die sicherlich noch nicht erfolgte Beurteilung im Sinne des § 5 ArbSchG und dass es auch eine Aufsichtsbehörde gibt .....

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Danuta

16.06.2012 um 14:02 Uhr

Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort :-)

B
blackjack

16.06.2012 um 14:06 Uhr

...zusätzlich wäre noch der ASA und § 618 BGB mit im Spiel.

B
betriebsratten

19.06.2012 um 11:39 Uhr

Nochn Gedicht: Wer ist Fachkraft für Arbeitssicherheit? Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und welchen Status erhielten die Hilfsmittel? Gruss von den Betriebsratten

P
Petrus

20.06.2012 um 12:14 Uhr

Aus der Fragestellung könnte man entnehmen, dass hier Arbeitsabläufe geändert werden sollen, z.B. dass Bewohner, die früher nicht "mobilisiert" werden mussten, zukünftig (auf Verlangen der Pflagekasse? Heimaufsicht?) ebenfalls in den Rollstuhl gesetzt werden. Also ein Fall für den §90 BetrVG.

er verlangt,dass die Kollegen auch ohne Hilfsmitteln mobilisieren Und das ist dann einer für den §91...

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