Darf der Arbeitgeber von den Arbeitnehmern verlangen das vor dem Rauchen ausgestempelt und nach dem Rauchen wieder eingestempelt wird? Es besteht keine Betriebsvereinbarung darüber. Der Arbeitgeber lässt an vielen Stellen im Betrieb (250MA) zu das die Daten der Zeiterfassung der Mitarbeiter von Vorgesetzten eingesehen werden können. Daraus kann er ableiten ob ein Raucher ausgestempelt hat oder nicht. Das ganze ist doch nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungspflichtig oder? Und wenn der BR das nicht genehmigt ist es gesetzeswidrig, oder?