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Darf der Arbeitgeber verlangen vorm Rauchen zu stempeln?

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Mannox
Mrz 2020 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber von den Arbeitnehmern verlangen das vor dem Rauchen ausgestempelt und nach dem Rauchen wieder eingestempelt wird? Es besteht keine Betriebsvereinbarung darüber. Der Arbeitgeber lässt an vielen Stellen im Betrieb (250MA) zu das die Daten der Zeiterfassung der Mitarbeiter von Vorgesetzten eingesehen werden können. Daraus kann er ableiten ob ein Raucher ausgestempelt hat oder nicht. Das ganze ist doch nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungspflichtig oder? Und wenn der BR das nicht genehmigt ist es gesetzeswidrig, oder?

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Community-Antworten (10)

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Mona-Lisa

18.05.2006 um 20:52 Uhr

hallo Mannox, der Arbeitgeber kann das verlangen! Nicht jeder AG duldet, dass auf seine Kosten diesem Laster gefrönt wird. Und dass Vorgesetzte dieses An- und Abstempeln kontrollieren, ist doch eigentlich nur logisch, oder? Im Grunde genommen kann der Arbeitgeber das Rauchen in seiner Firma komplett verbieten. Gruss Mona-Lisa

S
s.f.h.

18.05.2006 um 21:12 Uhr

Hallo Mona-Lisa

Der AG kann das Rauchen ganz verbieten, das ist richtig. Er ist sogar gehalten, dafür zu sorgen, das im Betrieb nicht mehr geraucht wird. Das folgt daraus, das Tabakrauch inzwischen als Gefahrstoff eingestuft wird und daher ein aktiver Nichtraucherschutz nicht erst auf Antrag unternommen werden darf. Ich hoffe das stimmt so, ist aus der Erinnerung. :-)

Das bedeutet aber doch nicht, dass der AG, wenn er denn das Rauchen nicht untersagt, befugt ist einem Raucher, der ohne die Arbeit zu unterbrechen raucht, Zeit abzuziehen. Was anderes ist es sicher, wenn zum Rauchen ein extra Raum aufgesucht werden muß, die Arbeit also unterbrochen wird. Bleibt hier dann die Frage nach der MB, aber damit auch die Gegenfrage, mit welcher Begründung man dagegen sein sollte.

M
Mona-Lisa

18.05.2006 um 21:56 Uhr

@s.f.h. Zeit abzuziehen, wenn während der Arbeit geraucht wird, geht sicherlich nicht. Ein Gegenargument, das An und Abstempeln wieder abzuschaffen, ist nach der heutigen Gesetzgebung (Nichtraucherschutz usw.) nicht zu finden. Das funktioniert nicht mal, wenn der AG selber Raucher ist.

S
s.f.h.

18.05.2006 um 22:00 Uhr

Ich meinte, mit welcher Begründung man gegen ein ab- und wieder anstempeln sein sollte. ;-)

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Mona-Lisa

18.05.2006 um 22:04 Uhr

@s.f.h. ich auch!

H
Harri56

04.06.2006 um 23:26 Uhr

Bei uns im Betrieb ist das Rauchverbot seit 1,5 Jahre auf der TO. Der alte BR ist danicht ran um sich nicht unbeliebt zu machen. Ich möchte mal so anfangen: Bei euch sind 100 Raucher im Betrieb die am Tag eine halbe nicht am Arbeitsplatz sind weil sie Rauchen gehen. Würdest du die bezahlen? Ich nicht. Wir haben noch stempelkarten also man kann nicht jedes mal stechen. Denn es würde gegen die gleichbehandlung verstoßen wenn man ein Raucher erlaubt eine halbe stunde denn arbeitsplatz zu verlassen und den nichtraucher nicht.

Gruß Harri

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Fayence

05.06.2006 um 13:56 Uhr

"Der AG kann das Rauchen ganz verbieten, das ist richtig." Stimmt als absolute Aussage NICHT!

Siehe z.B.: http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%26173%26%26;;%26ARB%26

S
s.f.h.

05.06.2006 um 14:56 Uhr

Ich bezog meine Aussage auf die Innenräume eines Betriebes (hätte ich vielleicht deutlicher herausstellen sollen). In deinem Link steht diesbezüglich nichts anderes. Ich könnte mir nur die Situation vorstellen, dass es keine Nichtraucher im Betrieb gibt. Dann entfällt der Nichtraucherschutz und somit die Grundlage das Rauchen verbieten zu dürfen.

Arbeitsplätze wie Kneipen, Restaurants und ähnliche muß man erst einmal außen vor lassen.

Aus deinem Link:

  • Ein Rauchverbot in allen Räumen des Betriebes aus Gründen des Gesundheitsschutzes von Nichtrauchern ist jedoch zulässig.
  • Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, mit entsprechenden Kosten zusätzliche Räume zu erstellen, nur um einen ungestörten Rauchgenuss für die Raucher zu ermöglichen.
  • Einen geschlossenen Raum muß der Arbeitgeber für das Rauchen von Beschäftigten nicht zur Verfügung stellen.
  • Eine vom Arbeitgeber für die Raucher eingerichtete Raucherecke im Freien, die vom Arbeitsplatz zeitnah erreicht werden kann und den Rauchern Wind- und Wetterschutz (Unterstand) sowie Sitzgelegenheiten bietet, ist eine zumutbare Möglichkeit für das Rauchen der Beschäftigten.
H
Harri56

05.06.2006 um 15:33 Uhr

jeder der diesesThema bearbeitet begibt sich in die höhle des Löwen. Man kann es nicht allen recht machen und wird hinter her noch für seine bemühungen bestraft. Bei uns gehen sich die beiden Parteien schon fast an die Wäsche. Aber die Toleranz kann heit nur vom Raucher aus gehen, denn der schädigt ja andere nicht seine Zigarette.

So alle noch frohe Pfingsten!!!!!!!!!!!!!

D
dalmat

08.06.2006 um 13:42 Uhr

Hallo,

Beschluss Landesarbeitsgerichts Hamm zu diesem Thema

http://www.lag-hamm.nrw.de/

Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 10 TaBV 33/04 Entscheidungsdatum: 06.08.2004

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