Erstellt am 02.12.2009 um 15:24 Uhr von rkoch
Sieh Dir mal §90 BetrVG an. Ich gehe davon aus, das das HACCP fast alle 4 Punkte von §90 betrifft.
In diesem Sinne wäre eine Teilnahme des BR an diesen Besichtigungen sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig gewesen, sofern der Besuch mit dem HACCP in Verbindung steht.
Die Einführung von HACCP ist für Euch wahrscheinlich verpflichtend (Lebensmittelhygiene-Verordnung bzw. EG-Verordnung 852/2004 siehe http://de.wikipedia.org/wiki/HACCP)
PS: Nein ich kenne mich mit dieser Branche nicht aus und kenne HACCP nur aus dem o.g. Wiki-Artikel, aber nach dem Artikel ist die Anwendung von §90 doch wahrscheinlich.
Erstellt am 02.12.2009 um 16:33 Uhr von Kölner
@Homer
Ergänzend...
Da die Anwendung des HACCP zwingend ist, kann man sicher nicht über § 111 BetrVG nachdenken. Ideell wird aber der HACCP-Beauftragte ein Fall für den BR sein, genau so wie die abzuleitenden Konsequenzen für alle AN im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 und 7 BetrVG.
Das ist auch nicht zu unterschätzen...