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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebliches Gesundheitsmanagement - hat der BR da ein Mitbestimmungsrecht

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Pius
Jan 2018 bearbeitet

Hallo KollegInnen, unsere Geschäftsleitung beabsichtigt ein betriebliches Gesundheitsmanagement einzuführen. Unser Gremium ist sich jetzt uneins, ob wir ein hartes Mitbestimmungsrecht haben. Es geht hier nicht um Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Unser ASA arbeitet sehr gut. Unserer GL geht es nur um die Einrichtung eines Fitnessraumes, eventuelle Kursangebote (NordicWalking, Bezuschussung durch Arbeitgeber) und Angebot von Massagen (Kostenübernahme komplett durch Arbeitnehmer). Den MitarbeiterInnen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich tagsüber auf eigene Zeit an diesen Kursen zu beteiligen. Eine Kostenbeteiligung bei Mitgliedschaften bei Fitness-Studios ist nicht geplant - würde aber von uns befürwortet/angestrebt. Haben wir eine Möglichkeit, dies durchzusetzen? Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

Gruß Pius

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Community-Antworten (4)

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Kölner

23.05.2006 um 13:33 Uhr

Was ist denn ein "hartes MBR"? Du redest vom § 87 BetrVG, oder?

Was Ihr befürwortet oder nicht ist sekundär. Was Ihr fordert interessiert wieder den AG. Also würde ich mit ihm in Verhandlung treten. Ich bin mir aber fast sicher, dass dieser sich nicht auf die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages einlassen wird.

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Pius

23.05.2006 um 17:14 Uhr

Ein "hartes MBR" ist ein Mitbestimmungsrecht, wo ich wirklich was erreichen kann (notfalls Einigungsstelle). Ich kann zwar in Verhandlungen treten mit meinem AG, aber ich hätte gerne eine rechtliche Grundlage. Ohne rechtliche Grundlage kann ich gerne meine Vorschläge unterbreiten und bekomme eventuell ein nettes Lächeln. Aber ich habe keine Möglichkeit auch etwas durchzusetzen, wenn mein AG das anders sieht als wir.

Also nochmals meine Frage. Welche rechtlichen Grundlagen habe ich, um mit meinem AG über ein betriebliches Gesundheitsmanagement zu diskutieren und auch etwas durchzusetzen?

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Pit

28.05.2006 um 21:36 Uhr

Hallo Pius,

du hast hier ein "hartes" Mitbesimmungsrecht nach §87(1)7

Weiteres findest du auch hier: http://www.schwbv.de/05_03_praevention.html

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Fayence

28.05.2006 um 22:29 Uhr

pit, die Seite "Schwerbehindertenvertretung" bietet Pius wohl kaum die erforderlichen Argumente.

Pius, diskutieren kannst Du mit dem AG auch ohne rechtliche Grundlage. Alle, die von Dir benannten Massnahmen zum aktiven Gesundheitsschutz sind rein freiwillige Arbeitgeberleistungen, deren Umfang durch den BR nicht erzwingbar ist.

Die Antwort auf Deine ursprüngliche Frage "Eine Kostenbeteiligung bei Mitgliedschaften bei Fitness-Studios ist nicht geplant - würde aber von uns befürwortet/angestrebt. Haben wir eine Möglichkeit, dies durchzusetzen?" lautet darum ganz klar "Nein"!

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