Erstellt am 23.05.2006 um 11:33 Uhr von Kölner
Was ist denn ein "hartes MBR"?
Du redest vom § 87 BetrVG, oder?
Was Ihr befürwortet oder nicht ist sekundär. Was Ihr fordert interessiert wieder den AG. Also würde ich mit ihm in Verhandlung treten. Ich bin mir aber fast sicher, dass dieser sich nicht auf die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages einlassen wird.
Erstellt am 23.05.2006 um 15:14 Uhr von Pius
Ein "hartes MBR" ist ein Mitbestimmungsrecht, wo ich wirklich was erreichen kann (notfalls Einigungsstelle).
Ich kann zwar in Verhandlungen treten mit meinem AG, aber ich hätte gerne eine rechtliche Grundlage.
Ohne rechtliche Grundlage kann ich gerne meine Vorschläge unterbreiten und bekomme eventuell ein nettes Lächeln. Aber ich habe keine Möglichkeit auch etwas durchzusetzen, wenn mein AG das anders sieht als wir.
Also nochmals meine Frage. Welche rechtlichen Grundlagen habe ich, um mit meinem AG über ein betriebliches Gesundheitsmanagement zu diskutieren und auch etwas durchzusetzen?
Erstellt am 28.05.2006 um 19:36 Uhr von pit
Hallo Pius,
du hast hier ein "hartes" Mitbesimmungsrecht nach §87(1)7
Weiteres findest du auch hier: http://www.schwbv.de/05_03_praevention.html
Erstellt am 28.05.2006 um 20:29 Uhr von Fayence
pit,
die Seite "Schwerbehindertenvertretung" bietet Pius wohl kaum die erforderlichen Argumente.
Pius,
diskutieren kannst Du mit dem AG auch ohne rechtliche Grundlage.
Alle, die von Dir benannten Massnahmen zum aktiven Gesundheitsschutz sind rein freiwillige Arbeitgeberleistungen, deren Umfang durch den BR nicht erzwingbar ist.
Die Antwort auf Deine ursprüngliche Frage
"Eine Kostenbeteiligung bei Mitgliedschaften bei Fitness-Studios ist nicht geplant - würde aber von uns befürwortet/angestrebt. Haben wir eine Möglichkeit, dies durchzusetzen?"
lautet darum ganz klar "Nein"!