Hallo KollegInnen,
unsere Geschäftsleitung beabsichtigt ein betriebliches Gesundheitsmanagement einzuführen. Unser Gremium ist sich jetzt uneins, ob wir ein hartes Mitbestimmungsrecht haben.
Es geht hier nicht um Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Unser ASA arbeitet sehr gut.
Unserer GL geht es nur um die Einrichtung eines Fitnessraumes, eventuelle Kursangebote (NordicWalking, Bezuschussung durch Arbeitgeber) und Angebot von Massagen (Kostenübernahme komplett durch Arbeitnehmer). Den MitarbeiterInnen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich tagsüber auf eigene Zeit an diesen Kursen zu beteiligen. Eine Kostenbeteiligung bei Mitgliedschaften bei Fitness-Studios ist nicht geplant - würde aber von uns befürwortet/angestrebt.
Haben wir eine Möglichkeit, dies durchzusetzen?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

Gruß
Pius