Erstellt am 17.11.2009 um 21:03 Uhr von DonJohnson
Ich hoffe das fragt kein BRM...
Erstellt am 17.11.2009 um 21:22 Uhr von sassenach
Nein, ich bin Mitarbeiter, der BR weis es aber auch nicht, deshalb meine Frage.
sassenach
Erstellt am 17.11.2009 um 21:26 Uhr von Immie
@sassenach
Euer BR sollte dringend eine Schulung besuchen.
Erstellt am 17.11.2009 um 21:30 Uhr von sassenach
das ist richtig, kannst du mir bitte helfen.
Erstellt am 17.11.2009 um 21:41 Uhr von erwin
@sassenach
Schaue einmal hier:
http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziales/kirchen/der_schichtplan_muss_fruehzeitig_angeordnet_werden
Erstellt am 17.11.2009 um 21:44 Uhr von Immie
@sassenbach
Da kann dir nur dein BR helfen.
Erstellt am 17.11.2009 um 22:02 Uhr von DonJohnson
Immi
Da MUSS der BR helfen können! Wenn nciht, sollte sich dieser um sein Amt gedanken machen. Ich hoffe du gibst mir Recht...
Dennoch befürchte ich, dass hier ein BRM fragt, warum nur.... *grübel*
Erstellt am 17.11.2009 um 22:05 Uhr von sassenach
vielen Dank erwin
deine antwort war die einzig brauchbare
1000-Dank
Erstellt am 17.11.2009 um 22:06 Uhr von erwin
@sassenbach
ja eigentlich ist hier der BR dringend gefordert. Handelt der aber nicht, könnte der AN handlen, in dem er diese Mehrarbeit verweigert. Denn der AG hat im Rahmen der Billigkeit diese frühzeitig anzuordnen.
Nur, gerade in der heitigen Zeit als AN hier sein Recht zu fordern, ist leider nicht wirklich zu rateb. Denn die Folgen könnten unangenehm sein, auch wenn der AN Recht hätte.
Also, der AN der hier sein Recht fordert sich nimmr, sollte einen guten Arbeistrechtsschutz z.B. als Gewerkschaftsmitglied haben. Dann könnte er hier auch die Gewerkschaft um Hilfe bitten.
Erstellt am 17.11.2009 um 22:32 Uhr von Immie
Das Verweigern von kurzfristig angeordneten Überstunden rechtfertigt nicht unbedingt eine fristlose Kündigung.“ Die Vorgesetzten müssten aber - sofern keine dringenden betrieblichen Interessen entgegenstehen - einen angemessenen Zeitraum zur Ankündigung einhalten. Im vorliegenden Fall sei eine Ankündigungsfrist von einigen Tagen erforderlich gewesen. (Landesarbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 13.01.2006, Az. 3 Sa 2222/04).
Das ist von erwins angegener Seite.
Und die Worte "nicht unbedingt" sollte man gelesen haben.
Erstellt am 17.11.2009 um 22:37 Uhr von DonJohnson
@sassenach
Ich bin da ganz dicht bei Immie. Dichter gehts gar nimmer. Dir mag Erwins Antwort gefallen, aber die Konsequenz hieraus möchte ich nciht beurteilen mögen.
Ich sage und behaupte noch immer, dass hier der einzig richtige Weg über den BR geht... Ob der AN hier im Recht ist, darum geht es nur sekundär. Primär ist es wichtig das MBR des BR auszuleben. Alles andere könnte fatale Folgen für den AN oder die AN haben. Immie erklärte warum...
Erstellt am 18.11.2009 um 05:35 Uhr von Troisdorfer
Ohne zustimmung des Betriebsrates keine Überstunden ...
Wenn du keine machen möchtest ,sag einfach NEIN !!!
Der AG kann nicht einfach Überstunden anordnen und
selbst wenn der Betriebsrat mal den Überstunden zustimmt,so
heisst das noch lange nicht das man jede stunde machen muß.
@sassenach,sag einfach NEIN !!!
Und auch du darfst nicht mit der anordnung der GL gegen
das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verstoßen,ausserdem solltest
du uns mal veraten was in deinem Arbeitsvertrag steht, ob es
eine BV zu Mehrarbeit besteht und warum der BR nichts macht ???
MFG Troisdorfer
Erstellt am 18.11.2009 um 20:19 Uhr von sassenach
in meinem AV steht unter Arbeitszeit und Mehrarbeit:
Die regelmäßige AZ beträgt zur Zeit 38,0 Stunden wöchentlich. Sie verteilt sich auf 5 Tage, in der Regel Montag bis Freitag. Die genaue Einteilung richtet sich nach den gesonderten betrieblichen Regelungen.
Ansprüche aus den Leistungen von Mehrarbeit bestehen nur, wenn die Mehrarbeit von der GL angeordnet oder genehmigt worden ist.
Über Beginn und Ende der Mehrarbeit hat die Arbeitnehmerin täglich Auszeichnungen zu machen und diese spätestens am folgenden Tage vom AG oder dessen Beauftragten gegenzeichnen zu lassen.
-----Die AZ wurde vor 4 Jahren auf 40 Std, wöchentlich hochgesetzt ohne mehr Lohn.
Eine BV zu Mehrarbeit esteht nicht.
Wenn wir den BR fragen warum er nichts gegen die vielen kurzfristig angeordneten überstunden tut (es sind bei einigen MA 1-2 Stunden täglich und Samstags noch 4 Stunden) dann bekommen wir zur Antwort:
Der AG hat das Recht Überstunden anzuordnen und da es erst spät (ab 15:30 Uhr)feststeht, wieviel Aufträge wir noch bekommen, ist das handeln der GL rechtens.
Erstellt am 18.11.2009 um 20:25 Uhr von DonJohnson
Na klasse... Vielleicht sollte sich der BR mal § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG durchlesen... Auch der Besuch von Seminaren könnte helfen Wissen zu erlangen...