Es geht um die Beauftragung eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 Betr VG.
Thema: der AG will eine Kolleging als Einkäufer in ERA 8 eingruppieren. Gemäß ISA Stellenbeschreibung gehört diese Tätigkeit mind. in ERA 11 - alle anderen Einkäufer sind sogar in ERA 12.
Jetzt behauptet der AG, dass man für diese Tätigkeit kein besonderes Fachwissen benötigt und somit die ERA 8 gerechtfertigt ist. Seit Juli 2009 gibt es keine Bewegung zu diesem Thema. Ein Alternativvorschlag von uns (Start in ERA 9 - mit festen, verbindlichen Plan zur Höhergruppierunb wurde seitens des AG´s ebenfalls abgelehnt. Jetzt wollen wir einen Sachverständingen mit der Beurteilung der Stelle beauftragen, Kosten ca. EUR 4.800,-- (EUR 200,-- / h). Diese Kosten hat jetzt der AG ebenfalls abgelehnt. Was können wir machen? Muß der AG die Sachverständingen Kosten übernehmen?