Nach § 80 BetrVG Abs. 3 kann der BR "nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber" einen Sachverständigen hinzuziehen.

Meine Frage: Müssen wir als BR das mit dem AG vereinbaren, schlußendlich wird er es doch sowieso verneinen. Oder können wir gleich mit Beschlussfassung den Sachverständigen einschalten?