Einschaltung eine Sachverständigen
Nach § 80 BetrVG Abs. 3 kann der BR "nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber" einen Sachverständigen hinzuziehen.
Meine Frage: Müssen wir als BR das mit dem AG vereinbaren, schlußendlich wird er es doch sowieso verneinen. Oder können wir gleich mit Beschlussfassung den Sachverständigen einschalten?
Community-Antworten (6)
30.01.2012 um 21:46 Uhr
das steht genau so im Gesetz wie es auch ist!!!!! (Warum sollte es wohl auch sonst so da stehen?)
Ihr braucht eine Vereinbarung! Falls der AG diese verweigert kann man diese auch durch das ArbG ersetzen lassen. Das ArbG wird zu Euren Gunsten entscheiden wenn es die Erforderlichkeit sieht
30.01.2012 um 22:40 Uhr
Paula,
so grundsätzlich ist diese Aussage nicht zwingend richtig.
Denn: Bei Betriebsänderungen in UN mit mehr als 300 AN besteht nach § 111 Abs. 1 Satz 2 ein spezieller Anspruch des BR auf Hinzuziehung eines Beraters (vgl. dort Rn. 135a ff.). Dort ist eine Vereinbarung mit dem AG nicht gefordert (im Einzelnen vgl. Stumper/Lystander, Betriebsrat und Sachverständige, 2004, S. 46 ff.). DKK § 80 Rn 127a
Also, hätte vor dieser grundsätzlichen Aussage die Frage WOZU/WARUM? gehört.
Aber auch sonst, geht es auch ohne Vereinbarung. Dann besteht nur ggf. das Risiko der Kosten. Also wer zahlt? Das BAG sagt "ohne Vereinbarung besteht für den AG keine Kostentragungspflicht" DKK Rn 127 Rn 129
Str. ist, ob der BR eine vorherige »Zustimmung« des AG benötigt (so BAG 19. 4. 89, 25. 7. 89, AP Nrn. 35, 38 zu § 80 BetrVG 1972; 26. 2. 92, AuR 93, 93 mit abl. Anm. Wagner; Blomeyer, Anm. zu EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 15; Richardi-Thüsing, Rn. 89; GL, Rn. 40; HSWG, Rn. 51; GK-Kraft/Weber, Rn. 128). Nach zutreffender Ansicht kann der BR jedoch auch ohne vorherige Zustimmung des AG auf dessen Kosten einen SV hinzuziehen, wenn das verweigerte Einverständnis nachträglich gerichtlich ersetzt wird (LAG Frankfurt 11. 11. 86, BB 87, 614; vgl. auch 31. 5. 90, AuR 91, 93 zu einem »fachkundigen Berater«).
FAZIT:
Eine einfache grundsätzliche Antwort kann man nicht geben.
30.01.2012 um 23:06 Uhr
Warum fasst Ihr nicht einen Beschluss zur Hinzuziehung eines Sachverständigen und gebt diesen an den AG? Mal sehen, was passiert. Wir waren damals 100 AN und es stand uns ein Betriebsübergang bevor. Die Info an den BR war nicht ausreichend. Unser AG hielt das natürlich nicht als erforderlich. Wir haben einen Rechtsanwalt kontaktiert, der die Angelegenheit übernahm. Dieser prüft natürlich vorher, ob die Erforderlichkeit besteht, denn er will am Ende sein Geld. Die Sache ging vor Gericht und der AG musste zahlen. Kunzundhinz und Paula haben natürlich recht, es kommt auf den Grund und die Erforderlichkeit an. Wenn es nach den AG ginge, würde kein Betriebsrat mit weniger 300 AN im Betrieb einen Sachverständigen zurate ziehen können.
MfG Dr.House
31.01.2012 um 10:34 Uhr
Ich kennre Euer Thema der Beratung auch nicht - würde aber auch erst einmal die Reaktion des AG abwarten.
Schließlich arbeitet der ja auch nicht ohne Berater. Oft werden zu bestimmten Vorhaben "Consulter" herbei zitiert, die dann aufwendig in Workshops mit der Führungriege ein neues Konzept erarbeiten, welches dann dem BR vorgelegt wird mit der Anmerkung: "Nächsten Monat wollen wir das umsetzen." Und wenn denn der BR seinerseits "Consulting" benötigt wird auf die hohen Kosten verwiesen.
Das ist nicht gerade "Waffengleichheit". Aus meiner Sicht nehmen BR viel zu selten Sachverständige in Anspruch.
Je nach Thema bieten Sachverständige ihr Wissen auch als Inhouseseminar an, weil ein Seminar nach § 37.6 BetrVG einfacher zu realisieren ist.
31.01.2012 um 11:33 Uhr
der Klageweg ist lang und nicht von heute auf morgen erledigt.
31.01.2012 um 16:31 Uhr
Vielen Dank für die Auskünfte. Hat uns als Betriebsrat sehr weitergeholfen.
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