Erstellt am 27.09.2009 um 18:34 Uhr von tiktak
Bla,bla damit versucht AG immer wieder unsichere BR auf zu zwingen.
§ 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
(2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.
citat:
"Denn – wie Sie ja selbst aus Ihrer täglichen Erfahrung wissen – hohe Betriebsratskosten werden oft erst vom Arbeitgeber selbst verursacht: Würde er mehr Einsicht und Kompromissbereitschaft zeigen, müsste so manches kostspielige Verfahren vor der Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht gar nicht erst stattfinden."
Wenn ein GmbH wegen Kosten der BR runter geht, dann ist alles so oder so schon längst
vorbei.
tik-tak
Erstellt am 27.09.2009 um 18:44 Uhr von rainerw
Ein weiterer Hinweis wäre § 23 Betrvg
Erstellt am 27.09.2009 um 19:06 Uhr von ruebenbauer
tiktak, rainerw
danke für die Tipps, aber § 40 ist bekannt, aber trifft irgendwie nicht das Problem...
und der § 23, ich weiß nicht
er weigert sich ja nicht, zu bezahlen, sondern kündigt (mündlich unter 4 Augen)Konsequenzen an, wenn es seiner Meinung nach zu viel wird
will uns wohl einschüchtern
glaube, er hat es geschafft
Erstellt am 27.09.2009 um 19:27 Uhr von kriegsrat
wenn man eure GmbH schließen will, wird man das wohl tun können.....
warum und weshalb ist in der tat eine unternehmerische entscheidung.....
ich kenne fälle, insbesondere im dienstleistungsgewerbe, wo es sich konzernchefs zum sport machen, gmbhs zu schließen und neue zu gründen
aus steuerlichen oder anderen gründen.......
der betroffene BR kann dann nur noch kämpfen
feststellungsklage auf betriebsübergang, konzerndurchgriff bei abfindungen, lagen beherschungsverträge vor etcetc., ohne fachanwaltliche hilfe geht da nichts,
und auch das bietet keine garantie auf erfolg.....
Erstellt am 27.09.2009 um 22:46 Uhr von Biggy
Hallo ruebenbauer
ich würde auf jeden Fall in Zukunft jedes Gespräch unter 4 Augen vermeiden. Immer ein anderes BR Mitglied dazunehmen. So habt ihr zumindest ein Beweis und könnt auch dazu stehen für das was eurer Boß sagt.
Behinderung von BR Arbeit ist kein Kavaliersdelikt und Erpressung schon garnicht.
Ihr müsst allerdings den Mut haben dazu zu stehen.
In ähnlicher Form wurde uns mir Anfang unserer BR Zeit auch gedroht, ich hab mich geweigert ohne Kollegin ein Gespräch mit Boß zu führen.
Da er so Beweise geliefert hätte hat er damit aufgehört.
Allerdings muss er auch wissen, dass ihr den Mut habt euch zu wehren.
Ich wünsche euch viel Mut und Durchhaltevermögen
Erstellt am 27.09.2009 um 22:51 Uhr von DerAlteHeini
ruebenbauer
Ein BR sollte sich nicht erpressen lassen.
Sollte diese GmbH eine vernünftige Rendite erwirtschaften, so wird diese GmbH auch nicht geschlossen.
Das letzte Wort wird immer der Konzern haben.
Denkbar wäre,
dass der Chef selber um sein Arbeitsplatz angst hat wenn er unfähig ist und diesen BR nicht in den "Griff" bekommt. Dies wäre nicht der erste Chef der deshalb seinen Arbeitsplatz verliert.