Betriebsübergang in einer keinen Bertriebsstätte ohne BR im Konzern
wir sind MA einer Betriebsstätte einer Firma innerhalb eines Großkonzerns. unsere Bertiebsstätte hat 10 MA und so auch keinen BR. jetzt machen wir einen Betriebsübergang in eine andere Firma des Konzerns. auf die Frage an HR welcher BR zum Betriebsübergang angehört worden ist, kam:"keiner, ihr habt keinen und werdet auch keinen haben, da eure Betriebsstätte zu klien ist." es gibt einen KBR und in der aufbehmenden Firma müsste es eine GBR geben. sind wir beim Betriebsübergang in einer BR Freien Zone nur weil wir eine kleine Betriebsstätzte sind??
Danke für die Hilfe Falk
Community-Antworten (8)
19.07.2013 um 13:20 Uhr
Warum habt ihr keinen BR? Ihr könntet doch einen wähle. ..... § 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet,
19.07.2013 um 13:23 Uhr
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für betriebsratslosen Betrieb
Kollektivarbeitsrecht
BAG, Entscheidung vom 16. August 1983 - 1 AZR 544/811 AZR 544/81Leitsatz:Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates erstreckt sich nicht auf solche betriebsratsfähigen Betriebe des Unternehmens, in denen kein Betriebsrat gewählt worden ist. Diese betriebsratslosen Betriebe stehen außerhalb der Betriebsverfassung. ...... Ihr seid ja weil ihr wählen könntet es aber nicht tat BRlos.
19.07.2013 um 14:40 Uhr
Zuerst einmal wäre zu klären, ob es sich bei dieser Betriebsstätte um einen eigenen Betrieb, oder um einen Betriebsteil handelt.
Ein erhebliches Indiz für einen Betriebsteil könnte sein, wenn Ihr in den vergangene 4,5 Jahren an einer Betriebsratswahl teilgenommen habt.
19.07.2013 um 15:03 Uhr
Pjöng, der Fragesteller und AG besagen übereinstimmend es gibt keinen BR.
19.07.2013 um 15:11 Uhr
"Unsere Betriebsstätte hat keinen BR" bedeutet für mich noch lange nicht, dass es nicht einen BR gibt, welcher rechtlich für diese Betriebsstätte zuständig ist.
Aber mit dem Verweis auf die Aussage des Arbeitgebers hast Du natürlich Recht. Ein Arbeitgeber würde niemals, weder absichtlich, noch versehentlich, eine falsche Auskunft geben.
19.07.2013 um 16:15 Uhr
Hm, Pjöng und wie bewertest du dies:
"keiner, ihr habt keinen und werdet auch keinen haben, da eure Betriebsstätte zu klien ist."
-> Hierzu siehe Post von Mitleserin / BetrVg §1, oder die mitarbeiter des betriebes wählen am Hauptstandort mit. aber "werdet auch keinen haben" halte ich für gewagt bzw. ziemlich frech um einzuschüchtern.
Von daher würde ich Aussagen des Arbeitgebers immer hinterfragen... ;)
19.07.2013 um 16:53 Uhr
arkalus,
in anderen Foren hätte ich die Möglichkeit gehabt, Smileys einzufügen. Hier geht das ja leider nicht.
19.07.2013 um 17:43 Uhr
Ich sehe es wie die Vorredner:
Einen eigenen BR wählen oder ggf. vor der nächsten Wahl von § 4 BetrVG gebrauch machen und darüber abstimmen, ob man im Hauptbetrieb mit wählt.
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