Erstellt am 19.07.2013 um 11:20 Uhr von mitleserinnenn
Warum habt ihr keinen BR? Ihr könntet doch einen wähle. ..... § 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet,
Erstellt am 19.07.2013 um 11:23 Uhr von mitleserinnenn
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für betriebsratslosen Betrieb
Kollektivarbeitsrecht
BAG, Entscheidung vom 16. August 1983 - 1 AZR 544/811 AZR 544/81Leitsatz:Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates erstreckt sich nicht auf solche betriebsratsfähigen Betriebe des Unternehmens, in denen kein Betriebsrat gewählt worden ist. Diese betriebsratslosen Betriebe stehen außerhalb der Betriebsverfassung.
......
Ihr seid ja weil ihr wählen könntet es aber nicht tat BRlos.
Erstellt am 19.07.2013 um 12:40 Uhr von Pjöng
Zuerst einmal wäre zu klären, ob es sich bei dieser Betriebsstätte um einen eigenen Betrieb, oder um einen Betriebsteil handelt.
Ein erhebliches Indiz für einen Betriebsteil könnte sein, wenn Ihr in den vergangene 4,5 Jahren an einer Betriebsratswahl teilgenommen habt.
Erstellt am 19.07.2013 um 13:03 Uhr von BRMtgl
Pjöng, der Fragesteller und AG besagen übereinstimmend es gibt keinen BR.
Erstellt am 19.07.2013 um 13:11 Uhr von Pjöng
"Unsere Betriebsstätte hat keinen BR" bedeutet für mich noch lange nicht, dass es nicht einen BR gibt, welcher rechtlich für diese Betriebsstätte zuständig ist.
Aber mit dem Verweis auf die Aussage des Arbeitgebers hast Du natürlich Recht. Ein Arbeitgeber würde niemals, weder absichtlich, noch versehentlich, eine falsche Auskunft geben.
Erstellt am 19.07.2013 um 14:15 Uhr von arkalus
Hm, Pjöng
und wie bewertest du dies:
"keiner, ihr habt keinen und werdet auch keinen haben, da eure Betriebsstätte zu klien ist."
-> Hierzu siehe Post von Mitleserin / BetrVg §1, oder die mitarbeiter des betriebes wählen am Hauptstandort mit.
aber "werdet auch keinen haben" halte ich für gewagt bzw. ziemlich frech um einzuschüchtern.
Von daher würde ich Aussagen des Arbeitgebers immer hinterfragen... ;)
Erstellt am 19.07.2013 um 14:53 Uhr von Pjöng
arkalus,
in anderen Foren hätte ich die Möglichkeit gehabt, Smileys einzufügen. Hier geht das ja leider nicht.
Erstellt am 19.07.2013 um 15:43 Uhr von gironimo
Ich sehe es wie die Vorredner:
Einen eigenen BR wählen oder ggf. vor der nächsten Wahl von § 4 BetrVG gebrauch machen und darüber abstimmen, ob man im Hauptbetrieb mit wählt.