Hallo,
wir sind 3 neue Betriebsräte, in einem 29 Personen Betrieb mit 0 BR-Erfahrung. Unser Betrieb ist eine Zweigstelle eines 300 Mann-Betriebes (500km voneinander entfernt, dort seit Jahrzehnten ein BR).
Unsere erste Schulung bei der W.A.F. kann uns hier nicht weiterhelfen, da nur erwähnt wurde das wir Berater hinzuziehen können... :/

Nun wurden wir vom AG angesprochen. Er will eine Vereinbarung schliessen zwecks Bewertung von Mitarbeitern.

Hier ist nun unklar, ob wir diese Vereinbarung einfach so uinterzeichnen können, oder ob es da Macken gibt (z.B. Aussortieren von Mitarbeitern um sie dann mal vor die Tür zu setzen) bzw. was es da zu beachten gilt.
Deswegen würden wir gern einen Anwalt als Sachverständigen hin zu ziehen.

Würde da schon §80 (3) BetrVG (?) ausreichen als Begründung zur Beschlussfassung?

Was kostet ein Anwalt grob im Schnitt (damit wir abschätzen können das wir keine Phantasiepreis-Angebote bekommen)...

Danke für eure Hilfe!