Erstellt am 11.05.2011 um 08:08 Uhr von alterBrummbär
@Arkalus,
nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Zur Orientierung einige Urteile:
BAG, Beschluss v. 13.9.1977, 1 ABR 67/75
BAG, Beschluss v. 26.2.1992, 7 ABR 51/90
BAG, Beschluss v. 4.6.1987, 6 ABR 63/85
BAG, Beschluss v. 16.11.2005, 7 ABR 12/05
LAG Köln, Beschluss v. 2.2.2007, 4 TaBV 61/06
BAG, Beschluss v. 19.4.1989, 7 ABR 87/87
Erstellt am 11.05.2011 um 08:20 Uhr von gallocampo
Wir arbeiten zusammen mit einer Kanzlei in Hamburg. Die nehmen 250 Euro/Std.
Arbeitgeber-Anwälte nehmen leicht das doppelte.
Schau doch mal bei google nach Betriebsvereinbarungen zum diesem Thema.
z.B.
http://io-business.de/wp-content/uploads/2010/06/08_09_28_Checkliste_Mitarbeiterbeurteilung.pdf
Gruß
Erstellt am 11.05.2011 um 08:39 Uhr von arkalus
hamburg klingt interessant, weil gut erreichbar für uns...
magst du verraten welche kanzlei?
Erstellt am 11.05.2011 um 08:58 Uhr von petrus
Mal was anderes: Wenn ihr in Eurem Hauptbetrieb seit Jahren einen BR habt - gibt es dort vielleicht eine bewährte BV zu diesem Thema, die man eventuell als Muster verwenden könnte? Wie wäre es mit einer Schulung zum Thema MA-Beurteilung?
Erstellt am 11.05.2011 um 09:01 Uhr von arkalus
leider nicht. der BR im stammsitz ist seit mehr als 6 Monaten am Verhandeln (die fronten sind wegen anderer Geschichten verhärttet)...
Danke schonmal für eure mir zugekommenen Hilfen.
Das bringt mich schone in ganzes stück weiter :)
Erstellt am 11.05.2011 um 09:32 Uhr von petrus
Seit ihr mit der Gewerkschaft in Kontakt? Dann kann vielleicht der GEW-Sekretär einen kurzen Blick auf den ArbGeb-Vorschlag werfen (lassen) - da gibt es bestimmt sehr schnell ein paar Punkte zu finden, die gar nicht gehen...
Erstellt am 11.05.2011 um 10:16 Uhr von Niemand
Habt ihr denn einen GBR gegründet?
Die Bewertungen sollten ja für alle Mitarbeiter der Firma gleich und vergleichbar sein. Somit wäre dies doch ein Thema für eine GBV. Ansonsten würde ich das Ergebnis der verhandlungen am Hauptsitz abwarten und die BV von dort übernehmen. Der AG möchte vermutlich durch einen Abschluss mit euch den BR im Hauptbetrieb unter Druck setzen und sich durch eine für ihn günstige bereits abgeschlossene BV vor einer Einigungsstelle einen Vorteil verschaffen.
Macht auf keinen Fall etwas ohne euch mit dem anderen BR abzusprechen. Lasst euch nicht gegenseitig ausspielen.