folgender Fall:
diverse MA verschiedener Abt. werden von der GL aufgefordert, ab sofort ihre privaten Tel. /Handynummern für den betrieblichen "Notfallplan" zur Verfügung zu stellen. Im Notfall (Gebäude brennt ab oder so) werden sie dann von Feuerwehr, THW, Geschäftsleitung etc. angerufen, um Ansprechpartner für ihren Bereich zu sein. Etliche wollen das natürlich nicht. Die MA wurden vor der Anweisung weder gefragt noch unterrichtet, was für Aufgaben sich aus dieser neuen Pflicht für sie ergeben. Bisher waren nur GL Mitglieder im Notfallplan. Jetzt hat wohl die Konzernführung verlangt, Kontaktpersonen bis ganz runter zu bestimmen. Kann der BR was tun und wenn ja was? Fällt das unter § 87 Abs.1 Ziff. 1 BetrVG?