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Schritte zur Einleitung eines Beschlussverfahrens bzw. Einstweilige Verfügung?

E
Einstweilig
Jan 2018 bearbeitet

Welche Schritte sind zu tun um als BR das Gericht anzurufen in strittiger Frage? Kann das der BR selber? Muss ein Rechtsanwalt 'dabei' sein? Kennt jemand eine 'Checkliste' dazu?

9.623011

Community-Antworten (11)

B
BRHexe

13.08.2009 um 16:21 Uhr

Die Frage kann nicht so pauschal beantwortet werden, da für einige Streitfälle auch eine Einigungsstelle zuständig sein kann. Grundsätzlich sollte man beides nur mit einem Anwalt angehen. Um welche strittige Frage geht es denn?

E
Einstweilig

13.08.2009 um 17:13 Uhr

Die GL will keine Wählerlisten raustun für angeblich eigenständigen Betriebe und diese Eigenständigkeit ist zweifelhaft.

H
harlekim

13.08.2009 um 17:15 Uhr

Die Frage ist ganz einfach. Grundsätzlich habt ihr das Recht vor Gericht zu gehen! Zahlen muss es in der Regel der AG.

Wenn das Gericht nicht zuständig ist, dan die EG. Diese Kosten muss ebenfallsder AG tragen.

Je nach dem um was es geht wird der AG auch ganz schnell einlenken, wenn ihr damit droht. EG oder Gerichtskosten sind öfter viel höher als der Streitwert.

Also würde ich es erst mal dem AG androhen, zeigt er sich unbeeindruckt, EG oder Gericht einschalten, wenn es sich lohnt oder nicht umgehen läßt.

K
Kriegsrat

13.08.2009 um 19:02 Uhr

@ hey, harlekim

du bist aber lustig.....;-))

auf dich sollte man warnhinweise aufdrucken.......

K
Kriegsrat

13.08.2009 um 19:17 Uhr

@ einstweilig

entweder handelt es sich bei euch um einen rechts- oder unterlassungsanspruch, dann fasst ihr einen beschluß, einen rechtsanwalt mit der einleitung eines beschlußverfahrens vor dem arbeitsgericht zu beauftragen bzw. mit der erwirkung einer einstweiligen verfügung, die kosten hat der AG nach § 40 betrVG zu tragen, da braucht ihr auch nicht um erlaubnis fragen

oder es handelt sich um eine unklare/strittige sachlage, die ihr mit hilfe eines sachverständigen klären lassen wollt dann beschließt ihr, nach § 80 BetrVG die hinzuziehung eines sachverständigen (kann auch anwalt sein) da ihr dazu die zustimmung des AG braucht, fasst ihr am besten gleich noch einen vorsorgebeschluß, die zustimmung des AG gegebenenfalls vom arbeitsgericht ersetzen zu lassen, falls der AG ablehnen sollte

ihr könnt auch einfach mal bei einem guten anwalt anrufen, und ihm euer problem schildern, er wird euch dann genau sagen, was ihr machen müsst, hilfe bei der beschlußfassung und -formulierung geben etc etc.

D
DonJohnson

13.08.2009 um 19:35 Uhr

@harlekim

Na, mutig bist du allemal...

H
harlekim

14.08.2009 um 18:46 Uhr

Hi, war selber 7 Jahre im BR. Haben immer erfolg gehabt.

Allerdings sollte erst geklärt werden ob eine MBST vorliegt, also Mitbestimmung.

Danach einfach mal Berater einschalten oder Anwalt.

Guter Berater sitzt in Hamburg, GS Consult, kleiner Tip

D
DerAlteHeini

15.08.2009 um 21:45 Uhr

Einstweilig Kann sein, dass ich im falschen Film bin. Aber wenn ich denn die zweite Aussage von Einstweilige lese, der da u.a. schreibt (128160),

"Die GL will keine Wählerlisten raustun für angeblich eigenständigen Betriebe und diese Eigenständigkeit ist zweifelhaft",

so dürfte ein Betriebsrat hier keinerlei Rechte haben.

E
Einstweilig

16.08.2009 um 11:09 Uhr

@DerAlteHeini, warum: ..."Betriebsrat hier keinerlei Rechte haben"? Da macht ein AG mal eben ne Abteilung 'zu einem eigenständigen Betrieb', oder wie? Und in Sache BR-Wahl muss doch mindestens der Wahlvostand die Wählerlisten einklagen können!?

P
Peanuts

16.08.2009 um 13:15 Uhr

Bevor hier Wählerlisten eingeklagt werden können, muss doch erst einmal der Betriebsbegriff geklärt sein. Und da hat dieser Wahlvorstand selbstverständlich Eisen im Feuer.

Es könnte sich ja auch um BetriebsTEILE handeln, die einen eigenen BR wählen können. Da bedürfte es einer eigenständigen Entscheidung, ob überhaupt ein gemeinsamer BR gewählt werden soll.

E
Einstweilig

16.08.2009 um 21:47 Uhr

@Peanuts ja, das (eigenständiger Betriebsteil) wäre durchaus möglich. Allerdings hat der BR nichts von einer Betriebsänderung mitbekommen (ausser, dass die Abteilung sehr nahegelegene eigene Räumlichkeiten bekommen hat) und der bestehende Betriebsrat wurde bei der letzten Wahl von der betreffenden 'Abteilung' noch mitgewählt. Wie bzw. wer stellt denn nun nach welchen nötigen Schritten fest, wie die Lage ist? Sachverständigen/Anwalt beauftragen? - Und dann ggf. Einigungsstelle oder Gericht? Und was bedeutet dabei, sei es mal ein eigenständiger Betrieb(steil), dass der BR nicht beteiligt wurde entsprechend des §111?

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