Hallo,

ich habe da mal eine Frage an die Wissenden hier im Forum. Es geht darum dem AG den Einsatz von Leiharbeiter auf Dauerarbeitsplätze über das Arbeitsgericht verbieten zu lassen.

Zum Hintergrund:

Bei uns wird seit Jahren jede frei gewordenen Stelle mit Leiharbeiter besetzt. Neueinstellungen gibt es bei uns schon seitJahren nicht mehr. Natürlich widersprechen wir diese Einstellungen nach 99 BetrVG immer. Das juckt unserem AGaber garnicht, er macht munter weiter und sendet uns nun auch noch seit Monaten die 99er als 100er inklusiv und setzt die Leiharbeiter einfach ein. Das Gericht wird von uns auch schon seit Jahren mit solchen Dingen überlastet. Sehr oft sind dann aber die Einsatzzeiten der Leiharbeiter schon beendet bis es einen Termin beim ArbG gibt.

Da sich diese Geschichten aber nun auch schon seit Jahren hinziehen, fragen wir uns ob man den Einsatz der Leiharbeiter auf Dauerarbeitsplätze nicht mit einer einstweiligen Verfügung stoppen könnte, denn das verstößt doch ganz offensichtlich gegendas AÜG?

Falls das nicht gehen würde, würde ich mich über Tipps im Umgang mit dieser Sache sehr freuen!