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Mitteilung über die Einleitung eines Beschlussverfahrens

M
Mattes
Nov 2016 bearbeitet

Wie Informiert Ihr euren Arbeitgeber über die Einleitung eines Beschlussverfahrens?

Haut Ihr kommentarlos den Beschluss in die Post oder macht Ihr das mit Fingerspitzengefühl?

1.00608

Community-Antworten (8)

C
celestro

27.10.2015 um 16:57 Uhr

"Der Antrag zur Einleitung eines Beschlussverfahrens wird beim Arbeitsgericht schriftlich eingereicht oder bei dessen Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) mündlich zur Niederschrift vorgetragen (§ 81 Abs. 1 ArbGG)."

Wenn es soviel Stress gibt, daß man zum Gericht geht, wieso willst Du den AG da überhaupt informieren ? Der bekommt doch dann Post vom Gericht.

M
Mattes

27.10.2015 um 17:03 Uhr

mit der Einleitung ist unser Anwalt beauftragt....

Aber hörst du nicht auch lieber als erstes von deiner Partnerin das Sie Fünflinge bekommt als vom Postboten????

Allgemein gibt es kein Stress es geht nur um einen Punkt, der den Nerv der Belegschaft trifft und im Laufendem Jahr schon öfter vorgekommen ist. Trotz gutem Zureden und durch die GF getroffenen Maßnahmen bekommen die es nicht auf die Kette. Deshalb die Einleitung ansonsten passt die Zusammenarbeit...

S
stehipp

27.10.2015 um 17:20 Uhr

Ist sicherlich schwer pauschal zu beantworten.

wenn ihr aber an sich kein Kommunikationsproblem mit eurem AG habt, würde ich das dem AG direkt sagen. Warum nicht offen darüber sprechen?

G
gironimo

27.10.2015 um 19:27 Uhr

Ihr habt doch sicherlich zuvor den AG aufgefordert sein Verhalten in irgendeiner Form zu ändern - und wenn nein - Ihr das Beschlussverfahren einleiten werdet.

So sollte es jedenfalls gelaufen sein.

Wenn Ihr das dann tut, bedarf es doch keiner weiteren Kommentierung.

G
Globus

27.10.2015 um 19:58 Uhr

Kommentierung nciht, aber da man ja wie schon gesagt wurde eh soweit ist haben wir für uns entschlossen, dass wir den Beschluss selbstverständlich dem AG mitteilen..

"Sehr geehrter Herr xxx, der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom xx.yy.zzzz beschlossen den Anwalt Herrn Mustermann zur Wahrung seiner Interessen zu beauftragen in der Sachlage abcdefg ein Beschlussverfahren nach §uvw gegen den Arbeitgeber anzustrengen. Der Arbeitgeber wird in Folge dessen eine Benachrichtigung von Seiten des Anwaltes des Betriebsrates, als auch eine des Arbeitsgerichtes ghij zugestellt bekommen. Der Betriebsrat ist dennoch weiterhin daran interessiert, mit dem Arbeitgeber eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

MfG BRV"

M
Mattes

27.10.2015 um 21:07 Uhr

Globus find ich super

G
Globus

27.10.2015 um 21:20 Uhr

Na, man muss sich vorstellen, dass man trotz der Eskalation dennoch immer eine Deeskalation will - zum Wohle der "vertrauensvollen Zusammenarbeit"...

Dennoch - eines ist wichtig, zumindest in meinen Augen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeinehmer im Betrieb... Ihr solltet wenn ihr sowas macht, fast gleichzeitig die AN informieren und aufklären... immerhin geht es doch wohl um sie und ihr braucht den Rückhalt der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb...

Leider ist die Frage aber nur auf die Formularien der Mitteilung an den AG gerichtet - Die AN sind da viel viel wichtiger...

A
AlterMann

27.10.2015 um 23:18 Uhr

Fingerspitzengefühl ist eigentlich selten verkehrt. Auch wenn man mal eine klare Kante zeigten muss, sollte man im Ton möglichst verbindlich bleiben. Das hilft ungemein bei der weiteren "vertrauensvollen Zusammenarbeit". Außerdem: Wie Globus schon schrieb, ist die Information an die Kollegen besonders wichtig. Und die kann man besser "mitnehmen", wenn Ton und Begleitmusik stimmen.

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