Erstellt am 11.08.2009 um 21:07 Uhr von DonJohnson
carrie, was interessiert einen BR der Krankenstand???
Klar sagt das der AG, warum sagt ihr nciht, dass ihr da nciht für zuständig seid, aber gerne vom Ausschuß die Arbeitsbedingungen noch genauer betrachten werdet?
Statistiken über Krankentage sind IMHO nichts für Gremien!!!
Erstellt am 11.08.2009 um 21:16 Uhr von carrie
Mensch DJ, dass ist mir alles klar, Fakt ist, wir hatten früher eine fiese Anwesenheitsprämie und einen Quote von 4,...% als dann die Prämie wegfiel, schoss die Quote angeblich in die Höhe. Meiner oder unserer Meinung nach aber nur, weil sich die Leute jetzt nicht mehr krank hinschleppen, sondern sich endlich mal "leisten" können, alles auszukurieren.
Das konnte man nämlich bei einigen 100 € weniger fast nicht tun.
Ich möchte eigentlich nur belegen können, dass wir eine normale Quote haben, wie überall woanders auch und keine besonders extreme, wie die GL es uns weis machen will.
Erstellt am 11.08.2009 um 21:18 Uhr von ridgeback
@carrie,
im Jahr 2008 fehlten Beschäftigte im Durchschnitt 7,5 Tage - Betriebe verzeichnen sechs Prozent höheren Krankenstand als 2007
Erstellt am 11.08.2009 um 21:21 Uhr von DonJohnson
Hmmm, wenn ich schreiben würde wie ich wollte, wüd ich Schimpfe bekommen - nur soweit, dass mir das sehr wohl bewußt ist.
Ich kenne eure Problematik. So oder so ist es IMHO ein MBR nach 87,1,1. Das weißt auch du. Mich würde interessieren wie eine Einigungsstelle eine solche Regelung (gerade in der heutigen Zeit mit Schweiegrippe und der eventuell bevorstehenden Panemie) sehen würde ;-))))
Denke mal bitte darüber nach ;-)))
Erstellt am 11.08.2009 um 21:21 Uhr von Lotte
ridgeback,
also ich hab dies gefunden:
"Einer Studie der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zufolge waren deren versicherte Arbeitnehmer 2008 durchschnittlich 17 Tage arbeitsunfähig geschrieben. Im Jahr zuvor waren es noch 16,3 Tage. Damit nahm die Zahl der Fehlzeiten um 3,2 Prozent zu"
Erstellt am 11.08.2009 um 21:24 Uhr von carrie
ich kann dir sagen was dann passiert, dann sagen sie "gut, gibt es eben keine Prämie, sondern nur den Hungerlohn."
Erstellt am 11.08.2009 um 21:25 Uhr von DonJohnson
@rigdeback
Danke, das hilft aber nciht, wenn es nciht nach Brance aufgedröselt ist - weiterhin ist mein Argument nciht von der Hand zu weisen. Ich schühre nciht gern Ängste, aber was heute die Scheweinegrippe ist, könnte bald was weiß ich nciht sein.
Faktum: Wer krank zur Arbneit geht damit er belohnt wird, setzt anderen AN einer Gefahr aus!
Faktum: Wer Krankheiten verschleppt (gerade in euerm Lohnsektor) um mehr Geld zu bekommen, schadet sich und der Firma, da diese Krankheit verschleppt werden kann und somit selbstverständlich auch chroniosch.
Faktum: In Betrieben mit "menschenwürdigen Arbeitsbedingungen" erkranken die MA real weniger und kürzer
Worüber unterhalten wir uns jetzt also?
Erstellt am 11.08.2009 um 21:25 Uhr von ridgeback
Lotte,
vielleicht AOK-Versicherte.:-))
Erstellt am 11.08.2009 um 21:26 Uhr von carrie
@Lotte
Danke, eine Zahl in den Betrieben in Prozent wäre schön....bei uns sollen es angeblich 10 % Krankenstand sein, wie ist es bei euch so?
Erstellt am 11.08.2009 um 21:29 Uhr von DonJohnson
carrie
Mich interessiert unser Krankenstand nciht - ganz im Gegenteil. Ist der zu hoch (lt Chef) sind die Arbeitsbedingungen zu schlecht - da setzten wir gerade an!
Ich raffe diese Unterhaltung nciht!
Wenn ihr zu wenig verdient (ich kenne den Grund), dann setzt da an - du weißt was ich meine ;-)
Erstellt am 11.08.2009 um 21:31 Uhr von ridgeback
...bei uns liegt der Krankenstand bei ca. 12%
In 2008 waren es 10,8%
Erstellt am 11.08.2009 um 21:37 Uhr von Lotte
carrie,
das kann ich Dir im Moment gar nicht sagen. Wir haben aber gerade für alle Häuser mal die Krankenstände in % angefordert. Dann schreib ich es Dir.
Erstellt am 11.08.2009 um 22:10 Uhr von rainerw
@DJ
Schließe mich Dir in allen Punkten voll an. Und wer so eine BV abschließt, öffnet jedem AG Tür und Tor um die Kranken vor die Tür zu kriegen. Ist dann halt immer nur noch ne Frage wie Argumentiere ich in welcher Situation.
Erstellt am 11.08.2009 um 22:24 Uhr von DonJohnson
rainer
Klar, gerade in dem Betrieb (du kennst ihn ja) gerade in der heutigen Zeit mit Schweidegrippe usw, sind jha wohl irgendwelde Prämien für nicht krank sein, an den Haaren herbeigezogen. Mich würde ein Einigungstellenverfahren zu dem Thama in der jetzigen Zeit interessieren - wie das wohl aus geht ;-)
Interessant ist es wenn ein paar MA eine Solche Zusatzprämie im AV stehen haben sollten - das wird klasse ;-)
Erstellt am 11.08.2009 um 22:37 Uhr von ridgeback
@rainerw,
*..wer so eine BV abschließt, öffnet jedem AG Tür und Tor um die Kranken vor die Tür zu kriegen.*
Das mußt Du aber mal näher erklären.
Fakt ist, Anwesenheitsprämien sind legitim.
Und eine BV, die Leute belohnt, welche nicht wegen einem Kater 3 Tg. das Bett hüten ist doch ok.
Jahresanwesenheitsprämie von 1500 Euro. Ab dem 11 Kranheitstag werden pro Tag 50 Euro abgezogen. Ich müßte 40 Arbeitstage krank sein um nicht 1nen Euro zu erhalten.
Erstellt am 11.08.2009 um 22:49 Uhr von DonJohnson
@ridgeback
Ich fand dich immer klasse - echt, deine letzte Antwort war für den Hintern - zumindest meiner Meinung nach :-(
Erstellt am 11.08.2009 um 22:58 Uhr von ridgeback
@DonJohnson,
Deinem Anfall von Ehrlichkeit, folgte ein herzhafter Austausch oraler und taktiler Zärtlichkeit, mit der ich aber gut leben kann. ;-))
Erstellt am 11.08.2009 um 23:16 Uhr von rainerw
@ridgeback
Sei Doch mal die Frage erlaubt, wer entscheidet denn ob einer ein Blaumacher ist oder nicht,ob einer wegen jedem Wehwehchen zum Arzt rennt oder ob er nicht aufgrund irgendwelcher Symtome öfters mal ausfällt, weil er leichter anfällig ist.Ist es der BR und der AG, ist es der Schichtleiter oder derjenige der die Abrechnung macht? Man sollte nicht versuchen sich hier über einem Arzt zu stellen. Hier begibt man sich ganz schnell auf den Grad der Diskriminierung. Was soll ein Krebspatient der 4 mal im Jahr seine Nachsorge machen muß und an dem Tag kein Auto fahren darf sagen. Sch..... was drauf ich brauch as Geld und gehe lieber arbeiten. und anbei gebe ich dem AG Bescheid das er das Geld meiner Witwe überweisen kann. Sorry für meine Direktheit(und ich möchte Dich auch nicht persönlich angreifen) aber diese Kriterien alle in einer BV festzuhalten ist schier unmöglich. Es geht hier auch nicht um Quoten, Euros oder Anzahl der Krankheitstage, sondern um den Grundsatz. MA mit normalen körperlichen Einschränkungen und insbesondere auch die Schwerbehinderten fallen dann eher durch das Sieb als Kerngesunde. Soweit meine Einwände
Erstellt am 11.08.2009 um 23:38 Uhr von ridgeback
@rainerw,
*wer entscheidet denn ob einer ein Blaumacher ist oder nicht,ob einer wegen jedem Wehwehchen zum Arzt rennt *
..derjenige den es betrifft. Und aus Erfahrung (ich selber), bleibt man hier und da schon mal der Arbeit fern, obwohl man bei genauer Betrachtung, hätte gehen können. Und wer dies abstreitet, dem setz ich persönlich den Heiligenschein auf.
Krank ist krank und der sollte diese auch auskurieren. Und eine Anwesenheitsprämie könnte mich auch nicht dazu verleiten, arbeiten zu gehen. Die Fälle die in Deinen Augen eher durch das Sieb fallen könnten, haben wir auch. Diese Personen, haben keine höhere Ausfallquote wie andere Kollegen.
Erstellt am 12.08.2009 um 01:11 Uhr von rainerw
@ridgeback
Nun, dann behauptest Du also das ich als Krebspatient nicht von vorne herrein aus dieser BV ausgeschlossen wäreweil ich öfters mal ausfalle, oder wie darf ich das verstehen?
Nun kommt irgendeine Consulting Firma in den Betrieb die die verschiedensten Optimierungsprozesse einführen lässt. Dies heißt nicht nur Anlagen und Maschienen optimieren , sondern auch Arbeitsabläufe. Dies wiederum heißt Personal. In irgendeiner Tabelle hat man erfasst wer die Prämie regelmäßig erhalten hat und wer nicht..... und das soll ein BR auch noch legaliesieren? Zum Einem sind wir dann nicht mehr weit entfernt von Krankenrückführungsgespräche (dies wäre das nächte Ziel des AG in naher oder weiter Zukunft) zum anderm wird der MA immer Gläserner. Zu guter letzt haben wir dann die Klassefezierung der MA und sind nicht weit von einer Diskreminierung und Ungleichbehandlung entfernt.
Erstellt am 12.08.2009 um 06:40 Uhr von Schmusezecke
Guten Morgen
Eure Diskusion über Prämie bei wenigen Krankheitstag geht mir auf den Sack!!!!!
Bei uns meinen die KRICHER auch, Sie müssen mit der größten Grippe in Betrieb kommen.
Dadurch fiel auch schon eine Abt. zur Hälfte aus. TOLL. Jetzt nehmen die KRICHER, denen der Schleim schon hinterher läuft von Ihrem Freizeitkonto die Zeit die Sie fehlen und müssen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgeben.
Erstellt am 12.08.2009 um 08:57 Uhr von Tanzbär
Bei uns heißen die Kriecher Leistungsträger ... hmmm ...
Erstellt am 12.08.2009 um 10:44 Uhr von DerNeue
Schmusezecke!
Wie ich aus deinem Beitrag entnehmen kann, ist dein Arbeitsplatz gesichert. Die Anderen, in deinen Augen "KRIECHER" haben vielleicht Angst um ihren Arbeitsplatz.
Erstellt am 16.08.2009 um 15:20 Uhr von Peanuts
"carrie, was interessiert einen BR der Krankenstand??"
Eine solche Statistik sollte JEDEN BR interessieren.
"Ich hab schon bei destatis geguckt aber blicke da nicht durch..... ich suche eine Statistik für Krankenquoten in Betrieben,"
Man google "arbeitsunfähigkeit statistik" . Diese Statistiken erlauben aber nur einen sehr groben Vergleich.
Da Gesundheitsschutz zu den Hauptaufgaben eines AGs und BRs gehören, sollte bei der hauptsächlich vertretenen Krankenkasse eine Gesundheitsstatistik angefordert werden.
Eine solch betriebsbezogene Auswertung setzt aber aus Datenschutzgründen eine gewisse Datenmenge voraus.
Erstellt am 16.08.2009 um 15:23 Uhr von Peanuts
Eine "Anwesenheitsprämie" ist als solche unzulässig.
Der AG könnte aber vom § 4a EntgFG Gebrauch machen.
Erstellt am 16.08.2009 um 16:23 Uhr von rainerw
@Peanuts
Und genau da wollte ich an §4a II. ansetzen . in dem das Wort kann vor kommt. Muß ich aber als BR auf so etwas reagieren? Ich gehöre doch erschossen wenn ich dafür sorge das ein AN womöglich durch die intension des BR weniger in der Lohntüte hat.
Erstellt am 16.08.2009 um 16:42 Uhr von DonJohnson
@Peanuts
Wieso sollte mcih die Krankenstatistik als BRM interessieren? Kar ist der BR in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz mit im Boot. Aber ich hoffe doch, dass der BR seine Arbeit gemacht hat und Gefährdungsanalysen usw erstellt wurden, die Gesetze eingehalten werden und selbstverständlich die Kommunikatin mit der FASI und dem Sicherheitsbeauftragten nciht anders ist, als vom Gesetzgeber gefordert.
Wenn also eine Beeinträchtigung der Gesundheit durch den Arbeitsplatz und die Bedingungen auszuschließen sind, interessiert mich der Krankenstand erst, wenn er über Normal ansteigt. Das würde mir zeigen, dass sich eventuell etwas verändert hat. Vorher, nur weil der AG sagt, der Krankenstand ist zu hoch, interessiert mich dieser null!!!
Zu dem was Rainer schrieb, ist von meiner Seite aus ncihts, aber auch gar ncihts hinzuzufügen...
Erstellt am 16.08.2009 um 16:58 Uhr von Peanuts
"Muß ich aber als BR auf so etwas reagieren? "
Es wurde geschrieben, dass der AG beabsichtigt, eine (unzulässige) Anwesenheitsprämie einzuführen.
Soll der BR diesen Vorstoß etwa negieren? Nein, also muss der BR reagieren.
Erstellt am 16.08.2009 um 17:33 Uhr von rainerw
@Peanuts
......... und ablehnen.
Der AG weiß doch wo die Einigungsstelle sitzt:
Erstellt am 16.08.2009 um 17:55 Uhr von Peanuts
Selbstverständlich kann der BR die Einführung einer Anwesenheitsprämie ablehnen, eine solche wird auch vor der Einigungsstelle nicht durchgehen.
Als BR würde ich auch mit Sicherheit nicht mit dem § 4a EFZG winken (in welchem das Wort "kann" übrigens nicht vorkommt).
Aber als BR sollte man aber wissen, welche rechtlich legitimierten Möglichkeiten der AG hat, wenig krankheitsbedingte Ausfalltage "belohnen" zu dürfen. Spätestens in der Einigungsstelle wird man damit konfrontiert werden ...
Erstellt am 16.08.2009 um 22:00 Uhr von rainerw
@Peanuts
Bin voll Deiner Meinung. Jedoch muß ich Dir widersprechen was das Wort kann betrifft.
EntgFG Basiskommentar 3. Auflage Wedde/Kunz §4a II : Voraussetzung für die Kürzung von Sondervergütungen.
Kürzungen von Sondervergütungen aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten (und nu kommt´s) kann nach §4 a nach folgenden Vorausetzungen erfolgen:
- Leistungen zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgeld.
-Vereinbarung über die Kürzung,
-Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit,
- Kürzung im gesetzlichen Rahmen.
Erstellt am 17.08.2009 um 06:33 Uhr von peanuts
Ich habe mich auf´s Gesetz und nicht auf eine Kommentierung bezogen ...
§ 4a
Kürzung von Sondervergütungen
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig.
Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.
Erstellt am 17.08.2009 um 11:25 Uhr von rainerw
Stellt sich also die Frage wofür sind Kommentare gut?