Erstellt am 07.11.2006 um 15:08 Uhr von bernd
Hej Settimo,
noch ein paar nähere Angaben sind doch von Nöten.
Wieviel Arbeitnehmer (nach §5 BetrVG) seid Ihr? Seid Ihr tarifgebunden?
Erstellt am 07.11.2006 um 18:06 Uhr von harald
wenn es einen tarifvertrag gibt der die arbeitszeit regelt kann der br nicht darüber verhandeln. das währe sache der gewerkschaft. gibt es keinen ist die länge der arbeitszeit meines erachtens individuell zu regeln.
über die lage und verteilung der arbeitszeit hat der br mitzubestimmen.
Erstellt am 08.11.2006 um 18:34 Uhr von huettenwolf
Hallo Settimo,
nach §77(3) BetrVG können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt sind, nicht in einer BV geregelt werden. Die Wochenarbeitszeit gehört meines Wissens nach dazu. D.h. dies kann im Tarif geregelt werden oder im Arbeitsvertrag, wenn es keinen Tarif gibt. Ein BR kann und arf es nicht. Damit ist euer Leiter HR beim BR an der falschen Adresse.