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AG fordert AN zu Minusstunden auf - Wie können wir uns verhalten?

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Shamu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

unsere BRV ist im Urlaub, die Stellvertretung ist krank. Bei einem BR von 7 Mitgliedern sind z. Zt. 4 im Hause. Laut meinem Verständnis sind wir doch damit beschlussfähig? Nun zu meinem eigentlichen Problem: aufgrund der schlechten Buchungslage sollen die Kollegen einer Abteilung 10 Minusstunden fahren. Ich habe davon letzte Woche von einer betr. Kollegin erfahren, welche auch im BR ist. In der besagten Abteilung sind einige im Urlaub, einige Krank und viele sind ohnehin Teilzeitkräfte, welche die Arbeit für die z. Zt. fehlenden "Vollzeit"-Kräfte erledigen. Da wir eine BV Gleitzeitverordnung haben, habe ich gesagt dies könne doch nicht einfach so vom "AG" auferlegt werden. Dies müsse erst mal über den BR laufen.

Wir haben morgen eine Sitzung und eine Kollegin von HR hat mich vorhin angerufen sie würde gerne vorbeikommen, uns die Lage dazu erklären und den Antrag für die Minusstunden geben. Wie können wir uns verhalten? Natürlich möchten wir nicht, dass die KollegInnen ins Minus fahren, und dann die Arbeit nicht erledigen können. Rückstellungen können eh nicht gebildet werden hierüber und ich sehe den Sinn der Sache nicht, ausser der AG möchte sehen, wie die Arbeit mit weniger AN voran geht. Könnt ihr mir bitte hierbei helfen?

Vielen lieben Dank

Shamu

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Community-Antworten (11)

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Erwin

20.07.2009 um 19:33 Uhr

@Shamu

Ihr >> MÜSST Ersatzmitlieder laden, denn sonst können keine rechtmäßigen beschlüsse gefasst werden. Also zwingend ordnungsgemäß Ersatzmitglieder für die verhinderten/ erkrankten BRM laden.

Minusstunden sind vielleicht das kleiner Überl gegen Kurzarbeit oder Personalabbau.

Es kommt darauf an, was die BV zuläßt.

S
shamu

20.07.2009 um 19:41 Uhr

@Erwin

vielen Dank für die Antwort. Wir haben leider nur noch 1 Ersatzmitglied, welches sich heute auch noch krank gemeldet hat. Wir sind def. "nur" zu Viert. Mehr geht nicht.

Kurzarbeit haben wir ja schon seit Januar. Allerdings nicht über die Agentur für Arbeit sondern als "freiwillige" Maßnahme. Unbezahlten Urlaub haben wir auch. Und jetzt kommt das mit den Minusstunden.

Die BV lässt 10 Plus als auch Minusstunden innerhalb eines Monats zu, die aber im Folgemonat entweder nachgearbeitet oder abgefeiert werden müssen.

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pirat

20.07.2009 um 20:09 Uhr

@shamu,

"Kurzarbeit haben wir ja schon seit Januar. Allerdings nicht über die Agentur für Arbeit sondern als "freiwillige" Maßnahme. Unbezahlten Urlaub haben wir auch. Und jetzt kommt das mit den Minusstunden." naja, mich würde mal interessieren wie diese freiwillige Massnahme so aussieht... bei dieser ganzen kollegialen/kollektiven Leidensfähigkeit stell sich mir allerding eine Frage....warum gibt es keinen offiziellen Antrag auf Kurzarbeit ?

Zum Thema Minusstunden: der AG kann keine Minustsunden anordnen. Der AN ist verpflichte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Der AG ist verpflichtet diese anzunehmen. Kann er dies nicht wegen z. Bsp. Arbeitsmangel kämen wir eher in Richtung (§ 615 BGB).

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Erwin

20.07.2009 um 20:16 Uhr

@pirat

Bitte den Hinweis von "Shamu" beachten.

Die BV lässt 10 Plus als auch Minusstunden innerhalb eines Monats

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pirat

20.07.2009 um 23:50 Uhr

@ erwin, jepp, ich beachte. Orakelfilter an* In BV`s üblicherweise geregelt sind Zeitguthaben/Zeitschulden die innerhalb eines gewissen Korridors +/- dem AN die Möglichkeit der Zeitautonomie gewähren soll..ok, aber wenn ein AG per Direktionsrecht Minusstunden anordnen kann, (dann doch nur wenn es keine tarifliche Mindestwochenarbeitszeit gibt und somit die Arbeitszeitkonten durch AV oder BV gegen den zwingenden Tarifvertrag verstoßen, sofern dieser nicht eine Öffnungsklausel enthält). Dann wäre da nur noch die Kleinigkeit...Annahmeverzug und dass Shamu´s BV glücklicherweise eine 10 Std Grenze hat. Orakelfilter aus*

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Erwin

21.07.2009 um 00:45 Uhr

@pirat

wir kennen die genaue Regelung in der BV zum Thema +/- nicht. Sofern was aber üblich ist in der BV eine Regelung ist welche auch dem AG die Möglichkeit gibt die Minus 10 Std. in Anspruch zu nehmen, was in solchen BV nicht unüblich ist kann es durchaus sein, dass der AN und AG hier die BV in beide Richtungen leben können. Solche Regelungen in BV sind auch i.d.R. mit geltenden TV vereinbar.

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pirat

21.07.2009 um 01:07 Uhr

@erwin, in Ermangelung einer Kristallkugel zog ich das Orakel zu Hilfe... Bei dem ganzen Debakel, .... nicht unerwähnt sollte die Prisanz in Folge eines unbezahlten Urlaubes (Ruhen des Arbeitsverhältnisses) bleiben. Dieses hat Einfluss auf die Sozialversicherung des AN. Für den Zeitraum des Ruhens werden nämlich keine Beiträge durch den AG entrichtet. Hierauf muss er hinweisen. Verletzt er diese Aufklärungspflicht, macht er sich u. U. schadensersatzpflichtig gegenüber dem AN.

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Erwin

21.07.2009 um 01:20 Uhr

@pirat

upps, nun geht es aber etwa szu weit oder wer spricht den von unbezahlten Urlaub??

Hier soll die Möglichkeit der BV genutzt werden. Diese läßt 10 Minusstunden zu. Der Sinn einer solchen Gleitzeit-BV ist u.a Aufragsschwankungen ewtas auszugleichen.

Hier muss man sogar ggf. positiv fetstellen, dass man die Schwankungsbreite mit +/- 0 Std. sehr gering gehalten hat. Man kennt teilweise welche die hier wesentlich höhere Schwankungen zu läßt.

Es hängt somit alles davon ab was genau in der BV gereglt wurde.

Da bedarf es dann auch nicht ddes Direktionsrechtes sondern einfach das Leben der BV.

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pirat

21.07.2009 um 01:24 Uhr

@ erwin lies halt...oder wie würdest Du dies interpretieren? "für Arbeit sondern als "freiwillige" Maßnahme. Unbezahlten Urlaub haben wir auch. "

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Erwin

21.07.2009 um 01:49 Uhr

@pirat

in der Frage oben (1.) ging es nicht darum was sie alles schon teils freiwillig machen. Es geht hier um die Frage bzw. das Anliegen des AG dass er un die Möglichkeit der BV, 10 Std. minus zu machen nutzen will.

Also, bitte lies Du halt einmal aber bitte von vorne.

PS: erkläre mir auch einmal auf welche Rechtsgrundlage Du diese Aussage beziehst >> Hierauf muss er hinweisen. Verletzt er diese Aufklärungspflicht, macht er sich u. U. schadensersatzpflichtig gegenüber dem AN.

S
shamu

21.07.2009 um 10:59 Uhr

Hallo an Alle,

erst mal möchte ich Euch danken für die vielen Antworten. Ich denke die eine oder andere kann ich heute gut als Denkanstoß gebrauchen.

Also, dass mit dem Überstunden und Minusstunden ist in der BV bei uns ganz klar geregelt. Die Plus bzw. Minusstunden werden in den Folgemonat übertragen und MÜSSEN an diesem ab- bzw. zugearbeitet werden. Passiert das nicht kann der AG dem AN die Minusstunden vom Lohn abziehen bzw. die Plusstunden auszahlen. Von daher verstehe ich dies mit der Anordnung der Minusstunden auch nicht. Ich habe halt darauf bestanden dass dies unbedingt über uns, dem BR, läuft. Will ich doch vermeiden, dass es dann heisst - es klappt ja auch mit weniger, dann können wir ja entlassen. Übrigens ist die gleiche Abteilung unserer Firma in einem anderen europ. Land outgesourced worden. Meiner Meinung steht hinter der Maßnahme hier auch nichts anderes. Im übrigen haben wir keinen TV mehr, da wir vor einigen Jahren da ausgetreten sind.

Auf die Frage ob den Entlassungen anstehen hörte man nur: "noch nicht" .

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