Erstellt am 20.07.2009 um 17:33 Uhr von erwin
@Shamu
Ihr >> MÜSST Ersatzmitlieder laden, denn sonst können keine rechtmäßigen beschlüsse gefasst werden. Also zwingend ordnungsgemäß Ersatzmitglieder für die verhinderten/ erkrankten BRM laden.
Minusstunden sind vielleicht das kleiner Überl gegen Kurzarbeit oder Personalabbau.
Es kommt darauf an, was die BV zuläßt.
Erstellt am 20.07.2009 um 17:41 Uhr von shamu
@Erwin
vielen Dank für die Antwort. Wir haben leider nur noch 1 Ersatzmitglied, welches sich heute auch noch krank gemeldet hat. Wir sind def. "nur" zu Viert. Mehr geht nicht.
Kurzarbeit haben wir ja schon seit Januar. Allerdings nicht über die Agentur für Arbeit sondern als "freiwillige" Maßnahme. Unbezahlten Urlaub haben wir auch. Und jetzt kommt das mit den Minusstunden.
Die BV lässt 10 Plus als auch Minusstunden innerhalb eines Monats zu, die aber im Folgemonat entweder nachgearbeitet oder abgefeiert werden müssen.
Erstellt am 20.07.2009 um 18:09 Uhr von pirat
@shamu,
"Kurzarbeit haben wir ja schon seit Januar. Allerdings nicht über die Agentur für Arbeit sondern als "freiwillige" Maßnahme. Unbezahlten Urlaub haben wir auch. Und jetzt kommt das mit den Minusstunden."
naja, mich würde mal interessieren wie diese freiwillige Massnahme so aussieht... bei dieser ganzen kollegialen/kollektiven Leidensfähigkeit stell sich mir allerding eine Frage....warum gibt es keinen offiziellen Antrag auf Kurzarbeit ?
Zum Thema Minusstunden: der AG kann keine Minustsunden anordnen. Der AN ist verpflichte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Der AG ist verpflichtet diese anzunehmen. Kann er dies nicht wegen z. Bsp. Arbeitsmangel kämen wir eher in Richtung (§ 615 BGB).
Erstellt am 20.07.2009 um 18:16 Uhr von erwin
@pirat
Bitte den Hinweis von "Shamu" beachten.
>> Die BV lässt 10 Plus als auch Minusstunden innerhalb eines Monats
Erstellt am 20.07.2009 um 21:50 Uhr von pirat
@ erwin,
jepp, ich beachte.
Orakelfilter an*
In BV`s üblicherweise geregelt sind Zeitguthaben/Zeitschulden die innerhalb eines gewissen Korridors +/- dem AN die Möglichkeit der Zeitautonomie gewähren soll..ok,
aber wenn ein AG per Direktionsrecht Minusstunden anordnen kann, (dann doch nur wenn es keine tarifliche Mindestwochenarbeitszeit gibt und somit die Arbeitszeitkonten durch AV oder BV gegen den zwingenden Tarifvertrag verstoßen, sofern dieser nicht eine Öffnungsklausel enthält).
Dann wäre da nur noch die Kleinigkeit...Annahmeverzug und dass Shamu´s BV glücklicherweise eine 10 Std Grenze hat.
Orakelfilter aus*
Erstellt am 20.07.2009 um 22:45 Uhr von erwin
@pirat
wir kennen die genaue Regelung in der BV zum Thema +/- nicht. Sofern was aber üblich ist in der BV eine Regelung ist welche auch dem AG die Möglichkeit gibt die Minus 10 Std. in Anspruch zu nehmen, was in solchen BV nicht unüblich ist kann es durchaus sein, dass der AN und AG hier die BV in beide Richtungen leben können. Solche Regelungen in BV sind auch i.d.R. mit geltenden TV vereinbar.
Erstellt am 20.07.2009 um 23:07 Uhr von pirat
@erwin,
in Ermangelung einer Kristallkugel zog ich das Orakel zu Hilfe...
Bei dem ganzen Debakel,
.... nicht unerwähnt sollte die Prisanz in Folge eines unbezahlten Urlaubes (Ruhen des Arbeitsverhältnisses) bleiben.
Dieses hat Einfluss auf die Sozialversicherung des AN.
Für den Zeitraum des Ruhens werden nämlich keine Beiträge durch den AG entrichtet. Hierauf muss er hinweisen.
Verletzt er diese Aufklärungspflicht, macht er sich u. U. schadensersatzpflichtig gegenüber dem AN.
Erstellt am 20.07.2009 um 23:20 Uhr von erwin
@pirat
upps, nun geht es aber etwa szu weit oder wer spricht den von unbezahlten Urlaub??
Hier soll die Möglichkeit der BV genutzt werden. Diese läßt 10 Minusstunden zu. Der Sinn einer solchen Gleitzeit-BV ist u.a Aufragsschwankungen ewtas auszugleichen.
Hier muss man sogar ggf. positiv fetstellen, dass man die Schwankungsbreite mit +/- 0 Std. sehr gering gehalten hat. Man kennt teilweise welche die hier wesentlich höhere Schwankungen zu läßt.
Es hängt somit alles davon ab was genau in der BV gereglt wurde.
Da bedarf es dann auch nicht ddes Direktionsrechtes sondern einfach das Leben der BV.
Erstellt am 20.07.2009 um 23:24 Uhr von pirat
@ erwin
lies halt...oder wie würdest Du dies interpretieren?
"für Arbeit sondern als "freiwillige" Maßnahme. Unbezahlten Urlaub haben wir auch. "
Erstellt am 20.07.2009 um 23:49 Uhr von erwin
@pirat
in der Frage oben (1.) ging es nicht darum was sie alles schon teils freiwillig machen. Es geht hier um die Frage bzw. das Anliegen des AG dass er un die Möglichkeit der BV, 10 Std. minus zu machen nutzen will.
Also, bitte lies Du halt einmal aber bitte von vorne.
PS: erkläre mir auch einmal auf welche Rechtsgrundlage Du diese Aussage beziehst >> Hierauf muss er hinweisen. Verletzt er diese Aufklärungspflicht, macht er sich u. U. schadensersatzpflichtig gegenüber dem AN.
Erstellt am 21.07.2009 um 08:59 Uhr von shamu
Hallo an Alle,
erst mal möchte ich Euch danken für die vielen Antworten. Ich denke die eine oder andere kann ich heute gut als Denkanstoß gebrauchen.
Also, dass mit dem Überstunden und Minusstunden ist in der BV bei uns ganz klar geregelt. Die Plus bzw. Minusstunden werden in den Folgemonat übertragen und MÜSSEN an diesem ab- bzw. zugearbeitet werden. Passiert das nicht kann der AG dem AN die Minusstunden vom Lohn abziehen bzw. die Plusstunden auszahlen. Von daher verstehe ich dies mit der Anordnung der Minusstunden auch nicht. Ich habe halt darauf bestanden dass dies unbedingt über uns, dem BR, läuft. Will ich doch vermeiden, dass es dann heisst - es klappt ja auch mit weniger, dann können wir ja entlassen. Übrigens ist die gleiche Abteilung unserer Firma in einem anderen europ. Land outgesourced worden. Meiner Meinung steht hinter der Maßnahme hier auch nichts anderes. Im übrigen haben wir keinen TV mehr, da wir vor einigen Jahren da ausgetreten sind.
Auf die Frage ob den Entlassungen anstehen hörte man nur: "noch nicht" .