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Vertragsverlängerung wärend der Schwangerschaft?

K
kkarcon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, eine Kollegin ist im 2 ten Monat schwanger. Sie hat einen Zeitvertrag der im September ausläuft. Ihre Elternzeit würde am 20.01.10 beginnen. Wenn sie die GL über ihre Schwangerschaft unterrichtet muss Sie doch wenigstens bis zur Elternzeit übernommen werden.

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Community-Antworten (4)

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Kurzarbeiter

20.07.2009 um 18:13 Uhr

Liegt eine ordentliche Befristung mit rechtlichem Sachgrund vor, endet das Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf der Befristung.

Lese mal diesen Beitrag: Befristetes Arbeitsverhältnis - Du findest ihn auf dieser Seite: http://www.rechtslexikon-online.de/Befristetes_Arbeitsverhaeltnis.html

"Das befristete Arbeitsverhältnis einer schwangeren Mitarbeiterin ist bis zum Ende der Schutzfrist fortzusetzen, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Befristung ihre Schwangerschaft mitteilt.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Befristung ein sachlicher Grund zugrunde lag. In diesen Fällen verlängert sich das Arbeitsverhältnis nicht."

V
vidries

20.07.2009 um 18:14 Uhr

Hallo kkarcon,

meiner Meinung nach würde die Schwangerschaft nur vor einer Kündigung schützen - ein Auslaufen des befristeten Vertrags (wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist vereinbart ist) ist auch bei Schwangerschaft möglich.

L
Lotte

20.07.2009 um 18:35 Uhr

Kurzarbeiter, hier hat m. M. nach eine Internetseite (und auch ein Anwalt) das ArbG Bochum (AZ: 2 Ca 2552/90) gründlich missverstanden. Im beurteilten Fall ging es darum, dass mehrere Frauen gleichzeitig mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt wurden, und alle nach dessen Auslaufen eine unbefristete Anstellung erhielten, nur eine nicht, die inzwischen schwanger geworden war.

Ansonsten ist es so, wie vidries richtig schreibt: Die Schwangerschaft schützt vor Kündigung aber nicht vor dem Ende der Befristung.

K
Kurzarbeiter

20.07.2009 um 19:39 Uhr

Lotte

das kann sein. Wichtig und richtig ist der eine Absatz des Beitrages. Auslaufen der Befristung, also mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag, bendet auch hier das Arbeitsverhältnis

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