Erstellt am 20.07.2009 um 16:13 Uhr von Kurzarbeiter
Liegt eine ordentliche Befristung mit rechtlichem Sachgrund vor, endet das Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf der Befristung.
Lese mal diesen Beitrag: Befristetes Arbeitsverhältnis - Du findest ihn auf dieser Seite:
http://www.rechtslexikon-online.de/Befristetes_Arbeitsverhaeltnis.html
"Das befristete Arbeitsverhältnis einer schwangeren Mitarbeiterin ist bis zum Ende der Schutzfrist fortzusetzen, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Befristung ihre Schwangerschaft mitteilt.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Befristung ein sachlicher Grund zugrunde lag. In diesen Fällen verlängert sich das Arbeitsverhältnis nicht."
Erstellt am 20.07.2009 um 16:14 Uhr von vidries
Hallo kkarcon,
meiner Meinung nach würde die Schwangerschaft nur vor einer Kündigung schützen - ein Auslaufen des befristeten Vertrags (wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist vereinbart ist) ist auch bei Schwangerschaft möglich.
Erstellt am 20.07.2009 um 16:35 Uhr von Lotte
Kurzarbeiter,
hier hat m. M. nach eine Internetseite (und auch ein Anwalt) das ArbG Bochum (AZ: 2 Ca 2552/90) gründlich missverstanden.
Im beurteilten Fall ging es darum, dass mehrere Frauen gleichzeitig mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt wurden, und alle nach dessen Auslaufen eine unbefristete Anstellung erhielten, nur eine nicht, die inzwischen schwanger geworden war.
Ansonsten ist es so, wie vidries richtig schreibt: Die Schwangerschaft schützt vor Kündigung aber nicht vor dem Ende der Befristung.
Erstellt am 20.07.2009 um 17:39 Uhr von Kurzarbeiter
Lotte
das kann sein. Wichtig und richtig ist der eine Absatz des Beitrages. Auslaufen der Befristung, also mit Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag, bendet auch hier das Arbeitsverhältnis