Vertragsverlängerung mitbestimmungpflichtig?
Hallo Liebe Kollegen, ich habe da mal folgende Frage:
Unsere GL hat sich im Juli 2014 eine Sekretärin (war damals nach §99 BetrVG mitbestimmt!) befristet für 1 Jahr eingestellt.
Nun ist das Jahr rum ohne es offiziell beim BR verlängern zu lassen. Nach Aussage der Kollegin würde ihr Vertrag aber schon verlängert!
Wie sollen wir jetzt vorgehen?
Community-Antworten (8)
01.07.2015 um 12:22 Uhr
Ich würde die GL mal freundlich darauf hinweisen das ihr bei der Sache Mitbestimmungspflichtig seid ;) Prinzipiell seid ihr ja denke ich mal für eine Verlängerung allerdings sollte man euch entsprechend vorher informieren. Bei uns war es Anfangs auch ein Kampf was die Kommunikation anging aber wenn man einmal mit dem AG gedroht hat kommen die meisten Chefs wieder in die Spur.
01.07.2015 um 12:35 Uhr
auch wenn der BR wahrscheinlich zugestimmt hätte, berechtigt es den AG nicht, einfach den BR beim § 99 BetrVG zu übergehen.
Dies solltet Ihr mit aller Deutlichkeit dem AG klar machen. Wird das ganze zum System (und findet immer wieder statt) müsst Ihr auch einmal vom § 101 BetrVG gebrauch machen.
Im Grunde handelt es sich doch um Routinevorgänge - und wenn die schon nicht funktionieren .....
01.07.2015 um 12:45 Uhr
@ Kiingpin + gironimo
Ich sehe das genauso wie ihr!
Wir haben überhaupt nix gegen eine Verlängerung der Kollegin...allerdings wird uns als BR peniebelst auf die Finger geschaut...quasie jedes "Haar in der Suppe" gesucht.
Und genau diesen Ball würde ich jetzt zu gern mal zurückspielen^^.
01.07.2015 um 14:01 Uhr
dann tue es. Die Kollegin hat ja den Vertrag nun schon in der Tasche - beschließt die Hinzuziehung eines Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Wahrung bzw. Durchsetzung der BR-Rechte und prüft mit ihm die strategisch beste Vorgehensweise; scheut nicht vor Rechtsmittel zurück.
Ich bevorzuge zwar immer erst die innerbetriebliche Lösung - aber wenn der AG seinerseits nicht zur Zusammenarbeit bereit ist, hilft es nun mal nicht ........
01.07.2015 um 16:20 Uhr
Wann wurde die Kollegin denn im Juli 2014 für ein Jahr eingestellt und was hat die Kollegin denn in der Tasche? Einen Vertrag der an das Ende der Befristung anschließt (z.B. das Arbeitsverhältnis wird nach Ablauf der Befristung zum 15.07.2015 in ein unbefristetes AV umgewandelt....) oder ist die Kollegin heute schon befristet/unbefristet da. Könnte einen kleinen Unterschied machen....
02.07.2015 um 13:37 Uhr
Also...ich habe noch einmal nachgeschaut: die Kollegin hat zum 03.Juli 2014 einen befristeten AV für 12 Monate bekommen. Darin sind ihre Arbeitsaufgaben, Vergütungsgruppe, Arbeitszeit....ect. festgehalten.
von einer Umwandlung etc. steht da nix drin!
02.07.2015 um 14:18 Uhr
mich würde eher interessieren was jetzt im Juli 2015 passiert
02.07.2015 um 16:18 Uhr
@paula
bis jetzt noch nix!
Ich werde mich morgen mal dumm stellen und Sie fragen, was Sie in der Firma macht, wenn ich Sie sehe.^^
Verwandte Themen
Ausbildungsplan - mitbestimmungpflichtig bzw. gibt es ein Informationsrecht an den BR?
ÄlterWir sind ein Betrieb mit sieben Auszubildenden und sechs verschiedenen Abteilungen. Es wird regelmäßig ein Ausbildungsplan erstellt (wer von wann bis wann in welcher Abteilung ausgebildet wird). Is
Betriebsratsvorsitzender ist korrupt
ÄlterGuten Morgen zusammen, wie man dem Überschrift entnehmen kann ist der BRV in unserem Betrieb leider korrupt. Ein Mitarbeiter, der normalerweise keine Vertragsverlängerung bekommen hätte, hat dem BRV
Einstellung nach § 99 BetrVG/hier 400 Euro Kraft
ÄlterHallo, wir haben heute eine Vertragsverlängerung einer 400 Euro Kraft auf den Tisch bekommen. Im vergangenen Jahr hat die Kraft wesentlich mehr Stunden gemacht, was keinesfalls im Rahmen einer 400 E
Anspruch auf Vertragsverlängerung trotz Elternzeit?
ÄlterHallo, ich bin in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 aus sachlichem Grund zweckbefristet angestellt. Der Arbeitsvertrag läuft also am 31.12.2015 aus. Nun bin ich schwanger und würde gern bis zu
Unterliegt das Abtimmungsergebnis des BR´s der Verschwiegenheitspflicht laut §79?
ÄlterHi, ich habe folgende Frage. Eine Vertragsverlängerung eines Mitarbeiters wurde auf einer BR Sitzung in Firma XY mit der Begründung abgelehnt das zuerst ein Personalgespräch mit der Betroffenen Pers