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Kann der AG eine Kündigungsfrist verlängern ?

R
Reiner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Kann der AG eine Kündigungsfrist verlängern ?

Es wurden Betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Die Kündigungsfristen laufen unterschiedlich aus zb. 3 Monate oder 7 Monate usw. Jetzt ist die Produktion wieder mehr geworden so das der AG die Kündigungsfrist auch über 7 Monate verlängert. Ist das Erlaubt?

Gruß D.

4.98506

Community-Antworten (6)

P
paula

13.07.2009 um 16:39 Uhr

ist die Kündigung schon ausgesprochen? Dann ist die Verlängerung nicht ganz so einfach. Ansonsten stellen die Kündigungsfristen nur Mindestfrsiten dar.

B
biberrat

13.07.2009 um 16:41 Uhr

Verlängerung nur mit Zustimmung des Mitarbeiters möglich.

Gruss

Biberrat

E
Erwin

13.07.2009 um 17:13 Uhr

@Reiner

Hallo,

ist doch ganz einfach, der AG sollte die Kündigungen zurücknehmen. Die betriebsbedingten Gründe sind ja auch nicht mehr gegeben, daher sind die Kündigungen ggf. auch nicht mehr notwendig.

Ich würde als Betroffener hier mir Rat vom RA einholen. Vielleicht wäre es ja auch sinnhaft, einfach dem Wunsch des AG zu arbeiten auch nach Wirksamkeit/ Kündigungsdatum weiter zu arbeiten um so wieder in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu gelangen.

Also, erst einmal diesen Pkt. rechtlich klären und dann handeln

O
Oluscha

13.07.2009 um 17:53 Uhr

@ erwin Jetzt warst du schneller! Du hast recht, man könnte u.U. dem AG ein Schnippchen schlagen, indem man einfach stillschweigend, mit Wissen es AG, über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus, weiterarbeitet. Grundlage hierfür ist der § 625 BGB. Das Arbeitsverhältnis wäre dann auf unbestimmte Zeit verlängert.

O
Oluscha

13.07.2009 um 18:00 Uhr

@ Reiner Die Rechtmäßigkeit einer Betriebsbedingten Kündigung möchte ich sehr bezweifeln, wenn nach derart kurzer Zeit die Kündigungsgründe schon nicht mehr vorhanden sind. Auf jeden Fall wäre hier zu raten, Kündigungsschutzklage einzureichen.

R
Reiner

14.07.2009 um 12:43 Uhr

Hallo Danke erstmal für die Antworten.

Wir haben auch schon überlegt nichts zu tun und dann den AG mitzuteilen das es sich jetzt um eine Neueinstellung handelt . Der Grund für die Betriebsbedingten Kündigungen wahren im Februar die so gennante "Wirtschaftskriese" die sich jetzt bei uns so ausgewirkt hat das wir Sonderschichten machen müßen um Überhaupt alle Aufträge zu erfüllen (Automobil zulif.)Der AG behauptet aber es sei nur vorübergehend.Was machen wir nun richtig ?

Gruß Reiner

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