Erstellt am 14.06.2011 um 09:40 Uhr von Dieloewin
Danke erstmal für Deine Antwort... also nein er ist natürlich kein geschulter Call Center Agent . Im AV steht nix von diesen Aufgaben nur daß er im Shop als Verkäufer und Berater angestellt ist. Aber was glaubst Du ,könnte der AG ( da ja eine Arbeitsanweisung besteht)
dies trotzdem als Arbeitsverweigerung sehen. Ach ja da kam dann noch die Aussage
"wer damit ein Problem hat (Anrufe) kann gerne seine Kündigung im PB abholen"
Erstellt am 14.06.2011 um 11:44 Uhr von Dielöwin
Hallo Mundwerker...nochmals Danke, sind ein paar gute Tipps die Du hier gibst : )
das mit dem dumm stellen ist echt net verkehrt. Dies ist leider kein Fall aus meinem Bereich ( Keramik-Betrieb) aber das kannste glauben daß ich bzw. das Gremium mit Sicherheit einer solchen Kündigung niiiiiiieeeeemals zustimmen würden.
Erstellt am 14.06.2011 um 13:33 Uhr von Kölner
@Dielöwin
Jaja...die KALTAQUISE!
Das ist doch das Feld für einen BR hier einzuschreiten. § 87. Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG, §§ 96-98 BetrVG und im Zweifel müsste man sich über § 92 und 99 BetrVG auch noch unterhalten...
Erstellt am 14.06.2011 um 17:43 Uhr von ganther
ist es denn tatsächlich Kaltaquise? Bei meinem letzten Mobilfunkvertrag sollte ich als Kunde genau diese Zustimmung zu solchen Anrufen geben. Habe es nicht getan, könnte mir aber vorstellen, dass viele Kunden genau an dieser Stelle auch eine Unterschrift gesetzt haben....
Ansonsten ist es halt immer die Frage was gehört zu den Aufgaben (nach Arbeitsvertrag und dem tatsächlich gelebten) des AN, um beurteilen zu können, ob es individualrechtliche oder kollektivrechtliche Möglichkeiten gibt
Erstellt am 14.06.2011 um 19:03 Uhr von keiner
blöd nur, dass es dort dem anschein nach keinen br gibt.
Erstellt am 15.06.2011 um 06:12 Uhr von Dieloewin
Guten Morgen zusammen, vielen Dank für euer Interesse... ganz ehrlich ,ich mußte erstmal
googln was das Wort KALTAKQUISE bedeutet (schäm). Also einen BR gibt es aber den scheint die ganze Situation am A..... vorbeizugehen. Hab ja schon geschrieben daß es nicht meinen Betrieb betrifft.Habe dann gestern mal unsren RA angerufen und mich für den MA im Shop schlau gemacht: Lt. Aussage des RA ist diese Anweisung rechtswidrig. Der GL dieses Handy-Shops ist das aber auch sehr bewußt.Aber Recht haben und Recht bekommen sind ja auch immer 2paar Schuh. Der RA (Arbeitsrecht) meint, er wird wohl die Arbeitsanweisung ausführen müssen, soll sich aber vom AG schriftlich bestätigen lassen daß er hierzu rechtliche Bedenken anmeldet.Bei Beginn des TelGespräches mit einem Kunden soll er auch immer erst fragen ob er bereit ist mit ihm zu sprechen. >Und man kann sich ja auch etwas hmm dumm anstellen bei diesen TelGesprächen da man ja nicht geschult wurde : ) Oh ganz schön langer Text geworden aber wollt euch halt informieren