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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muß der AG ein Zwischenzeugnis auf verlangen aus stellen?

B
Berti5
Jan 2018 bearbeitet

Muß der AG ein Zwischenzeugnis auf verlangen aus stellen?

Eine Arbeiterin will sich wo anders Bewerben und wollte ein Zwischenzeugnis der AG sagt das macht er nicht und wollte wissen wo zu sie es brauch.

Frage Muß der AG ein Zwischenzeugnis ausstellenn und wo steht es

4.84601

Community-Antworten (1)

P
pirat

19.03.2008 um 20:28 Uhr

@ Berti5 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf begründeten Antrag hin ein Zeugnis auszustellen (§ 109 Abs. 1 Gewerbeordnung, § 630 Bürgerliches Gesetzbuch). So das Gesetz...aber vorsicht...

Das Zwischenzeugnis.... Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. In Praxis wird vom Arbeitgeber jedoch bei berechtigtem Interesse ein Zwischenzeugnis ausgestellt......in Aussicht stehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z.B... Ein neuer AG weiss, dass ein Bewerber in ungekündigter Position in der Regel kein Zwischenzeugnis vorweisen kann. lies mal hier.. http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/zwischenzeugnis/

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