Hallo, arbeite in der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens mit vorwiegend zweckbefristet eingestellten Saisonarbeitskräften (Landwirtschaft). Jetzt trat eine IG an uns heran und legte eine erste Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes fest. (Unternehmen hatte bislang nie einen Betriebsrat)
Ich soll nun für den Wahlvorstand eine Mitarbeiterliste erstellen mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Tätigkeit, Stellung im Unternehmen, getrennt nach Männlein und Weiblein. Es ist nicht so, dass die Geschäftsführer einen Betriebsrat nicht wollen, aber es wirft Fragen auf wenn einfach seitens der IG solch eine Wahl festgelegt wird, ich dachte ein Betriebsrat gründet sich aus Arbeitnehmerinteresse heraus?

Meine dringende Frage: unterliegt es nicht dem Datenschutz, zumal ich als Lohnbuchhalterin besonders zur Geheimhaltung persönlicher Daten vertraglich verpflichtet bin. Was ist wenn ein Arbeitnehmer gar nicht auf diese Liste will und ich sein Persönlichkeitsrecht verletzen würde wenn ich die Liste an die IG weitergebe.
Kann mir bitte jemand hierzu eine schnelle Antwort geben?