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Mitarbeiterliste

M
MariaBauer
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend, wir haben unsere MA-Liste veröffentlicht unter Angabe folgender Daten:

  • Name, Vorname
  • Einrichtung
  • Eintritt ins Unternehmen
  • Bemerkungen: Befristungen, geringfügige Beschäftigung

Nun sagt unser AG das hätten wir nicht veröffentlichen dürfen... Stimmt das?

Danke!

2.416010

Community-Antworten (10)

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Oblatixx

17.03.2014 um 22:16 Uhr

Was ist das für eine Mitarbeiterliste und warum habt ihr die veröffentlicht? Da könnte der AG recht haben. Die Bemerkungen gehen ja gar nicht ...

G
Globus

17.03.2014 um 22:19 Uhr

"Nun sagt unser AG das hätten wir nicht veröffentlichen dürfen... Stimmt das?"

Jau, das stimmt... schon mal was von dem BDSG gehört? Wieso und weshalb macht ihr sowas?

M
MariaBauer

17.03.2014 um 22:29 Uhr

...als Wählerliste wurde das veröffentlicht...

G
Globus

17.03.2014 um 22:32 Uhr

nicht einmal da haben die ganzen daten was zu suchen... also Sachen gibt es...

O
Oblatixx

17.03.2014 um 22:33 Uhr

Nehmt das Ding ab und hängt eine ordentliche Wählerliste aus! Oben, blauen Button drücken ...

G
Globus

17.03.2014 um 22:37 Uhr

oder aber §30 WO ansehen...

was wohl jetzt zu spät kommt ist der Tipp, ein Seminar für WV zu besuchen ;-(

M
MariaBauer

17.03.2014 um 22:38 Uhr

Die Angaben haben wir vom AG... Kann er die Wahl nun anfechten bzw. verhindern?

O
Oblatixx

17.03.2014 um 22:47 Uhr

Aus dem, was euch euer AG gibt, habt IHR eine Wählerliste zu erstellen. Ausschließlich der Wahlvorstand ist hier in der Pflicht.

G
Globus

17.03.2014 um 22:49 Uhr

Verhindern nciht, aber eventuell verschieben, was an diversen Fristen liegen könnte...

Aber selbst wenn der AG die Daten anfangs herausgibt, heißt es noch lange nciht, dass ihr sie veröffentlichen dürft. Diese Daten sind wichtig für den Wahlvorstand, um das aktive und passive Wahlrecht zu bestimmen... Das hat aber ncihts mit der Wählerliste zu tun. die hängt der WV aus - und bei weitem nciht mit den ganzen Daten... Mit welchen steht im 30er WO...

Korrigiert den Fehler und schaut, ovb irgendwelche Fristen tangiert sind...

G
gironimo

18.03.2014 um 10:46 Uhr

Also einfach die Spalte Bemerkung abdecken - neu kopieren und Liste austauschen. Ich sehe da kein Problem.

siehe auch § 2WO (insbesondere Abs. 1 und 4).

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