Hallo,

wir haben unserer Geschäftsführung das Anschreiben zur Erstellung der Wählerliste übersendet und eine höchst unbefriedigende Antwort erhalten. Den Wortlaut der Antwort möchte ich hier nicht wiedergeben und auch die übersendete Liste ist vollkommen unbrauchbar. Hierauf sind lediglich die Mitarbeiter/-innen mit Vor- und Zuname aufgeführt, alle anderen gewünschten Daten sind leider nicht enthalten. Wir reagieren nun mit einem neuen Schreiben, in dem wir auf die fehlenden Daten eingehen und die Nachreichung dieser bis zum 03.03.2010 wünschen. Da unser Geschäftsführer ein bekennender Betriebsratsfeind ist, wird die nächste Antwort ähnlich ausfallen.
Gibt es hierzu irgendetwas das wir beachten müssen, greift evtl. schon §20 BetrVG Absatz 1?