Moin Moin
Unsere GL bereitet gerade eine neue firmeninterne Richtliniensammlung vor, die beim BR auch in der Beteiligung ist.
Dazu hätte ich auf diesem Wege ein paar Fragen an euch:
Das Unternehmen behält sich vor, nach Einholung der Zustimmung des betreffenen Mitarbeiters mit dessen Hausarzt Kontakt aufzunehmen, wenn ein Mitarbeiter länger als 4 Wochen fehlt oder sich mit bedebklicher Häufigkeit kurzfristig krank meldet.
Welcher rechtichen Grundlage entspricht dieser Passus und unterliegt ein Arzt nicht einer Schweigepflicht?

Bei einem Todesfall im engeren Familienkreis kann ein Urlaub von üblicherweise bis zu 3 Tagen gewährt werden. Zum engeren Familienkreis gehören: Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder und im selben Haus lebende Blutverwandte.
Gibt es für solche Fälle nicht eine Art von gesetzlichem Sonderurlaub oder muß Jahresurlaub genommen werden, der ja eigentlich zur Wiederherstellung der Arbeitskraft gedacht ist?
Danke für eure Hilfe