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Richtlinie Abwesenheit

M
malawitorsten
Nov 2016 bearbeitet

Moin Moin Unsere GL bereitet gerade eine neue firmeninterne Richtliniensammlung vor, die beim BR auch in der Beteiligung ist. Dazu hätte ich auf diesem Wege ein paar Fragen an euch: Das Unternehmen behält sich vor, nach Einholung der Zustimmung des betreffenen Mitarbeiters mit dessen Hausarzt Kontakt aufzunehmen, wenn ein Mitarbeiter länger als 4 Wochen fehlt oder sich mit bedebklicher Häufigkeit kurzfristig krank meldet. Welcher rechtichen Grundlage entspricht dieser Passus und unterliegt ein Arzt nicht einer Schweigepflicht?

Bei einem Todesfall im engeren Familienkreis kann ein Urlaub von üblicherweise bis zu 3 Tagen gewährt werden. Zum engeren Familienkreis gehören: Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder und im selben Haus lebende Blutverwandte. Gibt es für solche Fälle nicht eine Art von gesetzlichem Sonderurlaub oder muß Jahresurlaub genommen werden, der ja eigentlich zur Wiederherstellung der Arbeitskraft gedacht ist? Danke für eure Hilfe

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

23.06.2009 um 20:51 Uhr

@malawitorsten, zu1)...würde ich persönlich die Finger von lassen. Zweifelt der AG an der Arbeitsunfähigkeit, kann er den mediz. Dienst beauftragen. zu2) ...falls TV, ist dort Sonderurlaub geregelt.

B
BRmed

23.06.2009 um 21:44 Uhr

Hallo,

  1. also den Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden kann definitiv nur der Mitarbeiter selbst. Er darf aber hierzu nicht "gedrängt" werden. In dieser Entbindung definiert er genau, wem gegenüber der Arzt Auskunft geben darf. Idealerweise geschieht so etwas auch unter Hinzuziehung des Betriebsarztes. Aber wie Kollege ridgeback richtig bemerkte, hat der Arbeitgeber immer die Möglichkeit den medizinischen Dienst einzuschalten. Aber auch dieser unterliegt der Schweigepflicht und darf die Daten nur an Hausarzt, Krankenkasse und ggf. an eine behandelnde Klinik weitergeben - nicht direkt an den Arbeitgeber !

  2. auch hier stimme ich ridgeback zu. Da müssten die Inhalte des Manteltarifvertrages bzw. ggf. eines bestehenden Haustarifes gecheckt werden. Darin ist der Punkt geregelt.

Viele Grüße BRmed

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