Nachweis Abwesenheit
Liebe Mitstreiter,
noch eine Frage:
Wir haben eine Kernarbeitszeit von 9:00 - 15:00 Uhr. In AUSNAHMEFÄLLEN kommt es vor, dass Mitarbeiter um 9:00 Uhr nicht da sein können. Bisher reichte eine plausible Erklärung/Entschuldigung (Stau, Bahnstreik ), da es sich tatsächlich um Ausnahmen handelt UND DIE ZEIT NACHGEARBEITET WIRD.
Seit kurzem werden von der Geschäftsleitung merkwürdige Belege angefordert:
Kollege muss herzkranken Vater zum Arzt begleiten, informiert die GL vorab und meldet sich vom Arzt aus nochmals, dass er es erst gegen 9:30 zur Arbeit schaffen wird - es wurde ein ärztl.Attest verlangt, obwohl er ja gar nicht in Behandlung war. Die Arztpraxis verweigerte auch aus diesem Grund die Ausstellung eines Attests.
Kollege steht Stop and Go auf der AB in neuer Riesenbaustelle und kommt 10 min. zu spät - Ein Riesenaufstand, er hätte anrufen müssen! Hatte aber keine Freisprecheinrichtung und keine Möglichkeit anzuhalten... Androhung einer Abmahnung.
Was machen wir denn bei ausserordentlichen Situationen, in denen nicht zweifelsfrei belegt werden kann, dass wir keinen Kaffe trinken waren, was ja offensichtlich mit großem Misstrauen unterstellt wird.
Wir sind fassungslos, wie plötzlich mit den Mitarbeitern umgesprungen wird. (Neue Leitung) Gespräche mit der neuen Leitung werden uns erfahrungsgemäß nicht weiterbringen.
Wie können wir den Kollegen in einer solchen Situation helfen - (ohne den Hinweis Krankmeldung ;-))
Vielen Dank vorab an Euch!
Community-Antworten (3)
10.08.2015 um 18:58 Uhr
Rechtlich gesehen ist der Arbeitnehmer verantwortlich dafür, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer. Und wenn da eine "Riesenbaustelle" ist (häufig entstehen die nicht über Nacht), dann muss der AN eben entsprechend mehr Zeit einplanen. Und wer im Stop and Go "steht", der hat ja bereits angehalten. Motor aus und telefonieren, fertig... Und es gibt wunderbare Nachrüstlösungen mit Blauzahntechnik...
Der Arzt hätte doch sicherlich eine Bestätigung ausstellen können, dass der Vater beim Arzt war und eine Begleitung notwendig war. (Oder war sie es nicht?)
Ob sich die neue Leizung hier geschickt anstellt will ich mal dahingestellt lassen.
10.08.2015 um 22:54 Uhr
Hallo Prankster, was Pjöööng schreibt stimmt. Ich würde Euch empfehlen dem Kollegen zu raten, eine Gesprächsnotiz mit Datum, Uhrzeit und Gesprächsteilnehmer anzufertigen. Dies genießt im Ernstfall vor Gericht ein relativ hohes Maß an Glaubhaftmachung. Das Verhalten Euerer GL ist ein Indiz für überzogene Intoleranz. Denn wer Mißtrauen sät, wird Mißtrauen ernten. Die GL sollte vielleicht einmal ein Seminar für Mitarbeiter- führung besuchen.
11.08.2015 um 09:49 Uhr
Es ist nicht ganz klar geworden, ob du zwei verschiedene Fälle schilderst (Arzt, Baustelle), oder ob es sich um einen Vorgang handelt (erst bei Arzt mit Vater, dann in Stau geraten).
Wie auch immer, wo ist denn die Arbeitszeit bei euch niedergelegt, und was sagen die einschlägigen Bestimmungen dazu? Also beispielsweise, gibt es eine 'Betriebsvereinbarung gleitende Arbeitszeit' und in § XY steht, dass ein Zuspätkommen abgemahnt wird?
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