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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reisekostenabrechnung / Zählt die Mittagspause mit zur Abwesenheit?

M
Meerjungfrau
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wir haben bei uns im Betrieb eine Regelung für Monteure die nach Abwesenheit von Mindestens 8 Stunden 6€ Steuerfrei als Zuschlag bekommen . Sie arbeiten allerdings 8 Stunden und da sagt der Arbeitgeber . Bei genau 8 Stunden müssen die 6€ versteuert werden. Meine Frage wäre : Zählt die Mittagspause mit zur Abwesenheit oder nicht . Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr wären das ja 8,5 Stunden.

Gruß

Meerjungfrau

15.14805

Community-Antworten (5)

P
paula

25.02.2014 um 17:16 Uhr

Abwesenheit ist für mich inkl. Pause. Was soll denn sonst unter Abwesenheit zu verstehen sein

R
Rattle

25.02.2014 um 17:45 Uhr

Hallo,

wäre mir da nicht so sicher, die pause wird in der regel bei normalschicht nicht bezahlt, weshalb eine halbe stunde länger gearbeitet wird um acht stunden bezahlt zu bekommen.

bei drei, vier oder 5 schichten ist es schon eher der fall per TV oder BV die pause zu bezahlen weil die maschinen durch laufen.

MFG

G
gironimo

25.02.2014 um 17:57 Uhr

Man muss unterscheiden zwischen Arbeitszeit und spesenrelevanter Abwesenheitszeit. Die besagten Euros werden für die Abwesenheit gezahlt - die tatsächlich geleistete Arbeitsstundenzahl spielt dabei keine Rolle. In dem Beispiel zählen also 8,5 Stunden bei der Spesenregelung eine Rolle.

Fordert den AG auf, sich doch noch einmal rechts-/steuerkundig zu machen.

P
Pjöööng

25.02.2014 um 18:26 Uhr

Es geht doch wohl um den Verpflegungsmehraufwand nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes? (Da haben sich übrigens zum Jahreswechsel die Berechnungsgrundlagen geändert!)

Dabei zählt die Abwesenheit von der Wohnung bzw. regelmäßigen Arbeitsstätte. Hier als weder 8 Stunden, noch 8,5, sondern 8,5 Stunden plus die Wegezeiten.

S
Snooker

25.02.2014 um 19:42 Uhr

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