Erstellt am 25.02.2014 um 16:16 Uhr von paula
Abwesenheit ist für mich inkl. Pause. Was soll denn sonst unter Abwesenheit zu verstehen sein
Erstellt am 25.02.2014 um 16:45 Uhr von Rattle
Hallo,
wäre mir da nicht so sicher, die pause wird in der regel bei normalschicht nicht bezahlt, weshalb eine halbe stunde länger gearbeitet wird um acht stunden bezahlt zu bekommen.
bei drei, vier oder 5 schichten ist es schon eher der fall per TV oder BV die pause zu bezahlen weil die maschinen durch laufen.
MFG
Erstellt am 25.02.2014 um 16:57 Uhr von gironimo
Man muss unterscheiden zwischen Arbeitszeit und spesenrelevanter Abwesenheitszeit. Die besagten Euros werden für die Abwesenheit gezahlt - die tatsächlich geleistete Arbeitsstundenzahl spielt dabei keine Rolle. In dem Beispiel zählen also 8,5 Stunden bei der Spesenregelung eine Rolle.
Fordert den AG auf, sich doch noch einmal rechts-/steuerkundig zu machen.
Erstellt am 25.02.2014 um 17:26 Uhr von Pjöööng
Es geht doch wohl um den Verpflegungsmehraufwand nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes? (Da haben sich übrigens zum Jahreswechsel die Berechnungsgrundlagen geändert!)
Dabei zählt die Abwesenheit von der Wohnung bzw. regelmäßigen Arbeitsstätte. Hier als weder 8 Stunden, noch 8,5, sondern 8,5 Stunden plus die Wegezeiten.
Erstellt am 25.02.2014 um 18:42 Uhr von Snooker
Schau mal hier rein
http://www.lohn-info.de/reisekosten_verpflegungsmehraufwand.html