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Richtlinie Urlaubsgewährung

P
Peggy
Jan 2018 bearbeitet

Die Geschäftsführung hat eine Richtlinie zur Urlaubsgewährung 2008 rausgegeben. Diese beinhaltet zu bestimmten Zeiten (Feiertage/Dienstleistungsgewerbe) Urlaubssperre. Dies wurde mit uns nicht abgestimmt und wir sind damit nicht in allen Punkten einverstanden. Können wir dagegen vorgehen?

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Community-Antworten (2)

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carrie

12.10.2007 um 12:23 Uhr

Hallo Der BR hat lediglich kein MBR bzgl. des Umfangs des Urlaubsanspruchs. Dieser wird allein durch das BUrlG bzw. durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt. Somit habt ihr in euerm Fall ein Mitbestimmungsrecht!

B
Bücherwurm

12.10.2007 um 12:25 Uhr

Na klar. Betrifft §87 BetrVG, Abs.5 !! Somit unterliegt es eindeutig der Mitbestimmung!

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