Richtlinie Urlaubsgewährung
Die Geschäftsführung hat eine Richtlinie zur Urlaubsgewährung 2008 rausgegeben. Diese beinhaltet zu bestimmten Zeiten (Feiertage/Dienstleistungsgewerbe) Urlaubssperre. Dies wurde mit uns nicht abgestimmt und wir sind damit nicht in allen Punkten einverstanden. Können wir dagegen vorgehen?
Community-Antworten (2)
12.10.2007 um 12:23 Uhr
Hallo Der BR hat lediglich kein MBR bzgl. des Umfangs des Urlaubsanspruchs. Dieser wird allein durch das BUrlG bzw. durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt. Somit habt ihr in euerm Fall ein Mitbestimmungsrecht!
12.10.2007 um 12:25 Uhr
Na klar. Betrifft §87 BetrVG, Abs.5 !! Somit unterliegt es eindeutig der Mitbestimmung!
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