Erstellt am 12.10.2007 um 10:23 Uhr von carrie
Hallo
Der BR hat lediglich kein MBR bzgl. des Umfangs des Urlaubsanspruchs. Dieser wird allein durch das BUrlG bzw. durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt.
Somit habt ihr in euerm Fall ein Mitbestimmungsrecht!
Erstellt am 12.10.2007 um 10:25 Uhr von Bücherwurm
Na klar.
Betrifft §87 BetrVG, Abs.5 !!
Somit unterliegt es eindeutig der Mitbestimmung!