Rente nach 45 Beitragsjahren?
Hallo zusammen.
Kürzlich hatte ich eine Anfrage zur Rente, die ich bisher nicht eindeutig klären konnte: Ein Schwerbehinderter im Alter von 60 Jahren hat 45 Beitragsjahre für die Rentenversicherung erreicht. Hat er zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf die volle Altersrente, die er auch erhalten würde, wenn er erst mit 65 in Rente ginge? Demnach könnte er, wenn er weiter arbeiten und einzahlen würde, keine höheren Rentenansprüche erwerben.
Ich wünsche Euch allen eine gute Zeit und hoffe, dass ich hier eine erschöpfende Auskunft bekommen kann.
JoRei
Community-Antworten (4)
21.06.2009 um 11:16 Uhr
@JoRei, Bj. 49, dann dürfte er mit 63 J. ohne Abzüge gehen.
21.06.2009 um 11:23 Uhr
Geboren bis 31.12.1940:
Altes Recht gilt
Altersrente ab 60 Jahren
Keine Abschläge
Ab 60 Jahre volle Rente, sofern bei Rentenbeginn GdB von mind. 50, oder BU/EU und 35 Versicherungsjahre vorliegen
Geb. 1.1.41 bis 31.12.1943:
Schrittweise Anhebung von 60 auf 63 Jahre für Altersrente
Abschläge in Höhe von 0,3 % bis 10,8 %
Beachten: Spätestens am 16.11.00 einen GdB von mind. 50; oder BU/EU nach altem Recht (bis 31.12.2000).
Geb. bis 16.11.1950:
Vertrauensschutz: Altes Recht gilt (wenn am 16.11.2000 50 Jahre alt und GdB von mind. 50) - sonst BU/EU nach altem Recht vor 31.12.00
Keine Abschläge
Ab 60 Jahren volle Rente, sofern noch GdB von mind. 50 und 35 Versicherungsjahre vorliegen
Geb. bis 31.12.1941:
Vertrauensschutz: Altes Recht gilt (wenn vor 1.1.1942 geboren und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen ohne Alo-Beiträge)
Keine Abschläge
Ab 60 Jahren volle Rente, sofern noch GdB von mind. 50 und 35 Versicherungsjahre vorliegen Geb. 1.1.44 bis 31.12.1950:
Neues Recht: Altersgrenze 63 Jahre
10,8 % Abschläge bei Rente ab 60
Aber: Altersrente auch möglich mit BU/EU nach altem Recht bis 31.12.2000
Geb. ab 1.1.1951:
Neues Recht: Altersgrenze 63 Jahre
10,8 % Abschläge bei Rente ab 60
Nur noch Schwerbehinderung maßgebend
21.06.2009 um 12:57 Uhr
JoRei, die Rentenversicherung berät einen ziemlich gut. Hier kann er sich alles genau ausrechnen lassen und erfährt auch, welche Ansprüche er noch erwerben würde. Keine Abschläge zu haben, bedeutet ja nur, dass er heute mit den erworbenen Ansprüchen in Rente gehen kann ohne darauf Einbußen zu haben. Es heißt nicht, dass keine weiteren Ansprüche erworben werden können.
21.06.2009 um 13:56 Uhr
JoRei,
Lotte hat es ja schon erwähnt, die DRV hat gute Berater und Aussagen von diesen sind auch belastbar, besonders wenn man sie sich hat schriftl. geben lassen.
Da es hier um eine Lebenslange Versorgung geht und wir BR keine Rentenfachleute i.d.R. sind vor allem aber für ggf. falsche Antworten, seinen sie auch noch so gut gemeint, und auch keine Versicherung haben, sollte undere Aussagen/ beratung eigentlich am besten nur sein, hier ..... findest Du die Rentenberater der DRV.
Weiter bekommt jeder Rentenversicherte auch jedes Jahr eine Rentauskunft, also ein Mitteilung welche Rentenansprüche er hat, aktuell und hochgerecnet.
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