Erstellt am 20.06.2009 um 17:47 Uhr von Immie
@Maclogik
So weit ich weiss "könnt" ihr gemeinsam wählen...müsst aber nicht.
Zumal die Tochter ja einen eigenen BR hat.
Wenn der Chef "einen" BR möchte wäre das dann ein KBR
Erstellt am 20.06.2009 um 17:51 Uhr von Maclogic
@von Immie,
Kannst du mir die Rechtsgrundlage zu deiner Aussage schicken?
Danke
Erstellt am 20.06.2009 um 18:19 Uhr von kriegsrat
@ maclogic
hast du schon mal in den § 3 BetrVG reingeschaut ?
evtl noch § 4.......
Erstellt am 20.06.2009 um 18:29 Uhr von Lotte
Maclogic,
kriegsrat hat den § genannt nach dem eine gemeinschaftliche Festlegung erfolgen kann. Natürlich bedeutet die Bestimmung eines "gemeinsamen" Betriebs in Konzernen, die gesellschaftsrechtlich unabhängige Firmen unter einem Dach vereinen in einer BV, dass sich die Vertragsparteien einig sind.
Bei Streitigkeiten hinsichtlich der Zuständigkeit und Wählbarkeit des BR würde der AG oder der BR einen Beschluss beim ArbG erwirken müssen. Siehe auch § 1 BetrVG mit Kommentierung.
Erstellt am 20.06.2009 um 19:52 Uhr von Kölner
@all
Ich bin auch gar nicht sicher, ob und wie ich das haben will, wenn ich BR der Tochter wäre. So ein wenig Eigenständigkeit ist ja doch wünschenswert...
Natürlich gilt: Aus Sicht des AG spart man sich das ein oder andere BRM, wenn man einen gemeinsamen BR hat.
Vielleicht will maclogic noch ganz andere Dinge wissen.
Erstellt am 20.06.2009 um 20:34 Uhr von Maclogic
@ Alle,
wie Kolner sagt, wollen wir dir Eigenständigkeit der jewiligen Betriebe erhalten.
Da gibt es jeweils eigene gewachsene Strukturen.
Erstellt am 21.06.2009 um 01:26 Uhr von Lotte
Maclogic,
interessant könnte es auch sein, wenn man sich auf die Titulierung eines gemeinsamen Betriebes in einer BV einlassen würde, dann aber, aufgrund der Feststellung von betriebsratsfähigen Teilen, unabhängige BR unter dem Dach eines GBR wählen würde...
Ob das so gehen könnte wäre mal rechtlich zu klären, wenn man es denn wünscht.