Erstellt am 25.05.2009 um 14:57 Uhr von kriegsrat
@ nervi
ja ! und nein !
aber nicht irgendein ersatzmitglied, sondern das richtige !
und nur , wenn das br-mitglied "tatsächlich" verhindert ist, sonst darf kein ersatzmitglied geladen werden !
Erstellt am 25.05.2009 um 15:03 Uhr von carrie
Als Verhinderungsgründe gelten aber nur:
Urlaub, Krankheit, Geschäftsreise, Kur, Seminarbesuch, Mutterschafts - und Erziehungsurlaub, Wehr - und Zilvildienst.
Arbeitsbelastung oder hoher Krankenstand in der Abteilung sind keine Gründe.
Erstellt am 25.05.2009 um 15:05 Uhr von kriegsrat
@ carrie
hab noch was hinzugefügt ;-))
aber deine ergänzung passt trotzdem noch ;-))
Erstellt am 25.05.2009 um 15:10 Uhr von carrie