Erstellt am 11.05.2009 um 13:52 Uhr von Lohengrin
Nur am Samstag, oder öfter ? Und in welcher Branche bist Du/Sind Sie beschäftigt?
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 11.05.2009 um 14:59 Uhr von Hlildegard
ich bin bei der Rewe.
Ja nur am Samstag.
aber nur weil 5 Mitarbeiter Am Samstag frei haben.
das kann doch nicht angehen?
Erstellt am 11.05.2009 um 16:59 Uhr von Lohengrin
Es käme darauf an was im TV vereinbart ist. Folgt man nur dem Arbeitszeitgesetz wäre die möglich.
Mfg,
Lohengrin
P.S.: Ich würde diese Frage mal in einem Forum für Arbeitsrecht(.de) stellen. Dort gäbe es sicher noch mehr Antworten, da der Thread hier sehr versteckt ist weil er nicht von einem BR gestellt wurde.
Erstellt am 11.05.2009 um 17:02 Uhr von DonJohnson
Dürfte ich noch fragen, wieviel Pause du dann hast?
Erstellt am 12.05.2009 um 09:34 Uhr von waschbär
@nelke,
ICH bin nicht dein Betriebsrat, weil wenn würdest du die Frage nicht stellen müssen, weil es nicht zu dieser abart von Eskalation kommen würde.
Eine Abweichung vom 10 Std. ist das bei euch irgendwo besonders geregelt? Deine zeit zur Arbeit ist nun mal dein Wege Risiko. Auch wenn dein Arbeitsweg, nicht wirklich gesundheitsfördern ist, zumindest nicht in dieer komischen Schichtscheibe ? von 6 bis 18 ohne Pause ? oder sind es Arbeitsblöcke mit einem Frei von 2 Stunden Pause ? Aber selbst dan ist ein Überschreiten von 10 Std nicht wirklich erklärbar....
Erstellt am 12.05.2009 um 10:56 Uhr von Lohengrin
@waschbär,
tja Fragen über Fragen, Ich würde mal davon ausgehen das bei REWE der TV für den Einzelhandel gilt. In dem sicher auch Pausen geregelt sind. Ansonsten Arbeitszeitgesetz, es wäre nur schön wenn man Antworten von "nelke" oder "Hildegard" erhalten würde.
Übrigens war dei AZ 06:55 bis 18:00 Uhr, was mit Pause möglich wäre, nachr ArbZG.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 14.05.2009 um 07:37 Uhr von nicoline
*Übrigens war dei AZ 06:55 bis 18:00 Uhr, was mit Pause möglich wäre, nachr ArbZG.*
Aber nur, wenn die Pause 1 Std 5 Min beträgt, ansonsten würde ich gerne mal den § wissen wollen, wo das steht ;-))
Erstellt am 14.05.2009 um 10:11 Uhr von Lohengrin
@nicoline,
wie wäre es mit § 14, Abs. 1 ArbZG.
Zitat:"§ 14 Außergewöhnliche Fälle
(1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen. "
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 14.05.2009 um 15:50 Uhr von nicoline
Edler Ritter,
ich glaube nicht das
*aber nur weil 5 Mitarbeiter Am Samstag frei haben*
dieser Erfordernis des Gesetzes entspricht:
darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in ___Notfällen___ und in ___außergewöhnlichen Fällen___, die ___unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind,____
MfG,
nicoline ;-)))
Erstellt am 14.05.2009 um 17:08 Uhr von Lohengrin
Sicher,sicher. Deshalb schrieb Ich ursprünglich auch "es wäre möglich". Ohne genaure Informationen ob es nur an den 5 MA liegt die Frei haben, oder ob noch etwas anderes Vorliegt ist eine genaue Aussage schwierig.
Abgesehen davon hatte Ich auch nach einem TV gefragt, da Ich durchaus davon ausgehe das bei REWE ein solcher gilt. In dem dann ggfs. auch eine Regelung zur AZ vorhanden sein dürfte.
Allerdings ist "nelke" bzw. "Hildegard" mit Info´s etwas geizig.
Mfg,
S.o.P.
P.S.: Ich persöhnich würde mich allerdings auch nicht wegen einem Samstag mit extrem langer AZ mit meinem AG anlegen.