Ich bin in diesem Jahr im Mai auf einer Messe in Nürnberg (13-16.05). Am 14.05. ist Christi Himmelfahrt. Allerdings nimmt die Messe darauf keine Rücksicht und wir arbeiten an diesem Tag. Gibt es hier eine Regelung, ob einem der Tag als Urlaubstag gutgeschrieben wird.
(Sitz der Firma ist in NRW; Messe ist in Bayern). Kleine Info,.... ich werde nicht nach Stunden bezahlt!!!
Vielen dank für Eure Antwort

Jochen