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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeiten an Feiertag

F
FortunaD
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin in diesem Jahr im Mai auf einer Messe in Nürnberg (13-16.05). Am 14.05. ist Christi Himmelfahrt. Allerdings nimmt die Messe darauf keine Rücksicht und wir arbeiten an diesem Tag. Gibt es hier eine Regelung, ob einem der Tag als Urlaubstag gutgeschrieben wird. (Sitz der Firma ist in NRW; Messe ist in Bayern). Kleine Info,.... ich werde nicht nach Stunden bezahlt!!! Vielen dank für Eure Antwort

Jochen

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Community-Antworten (1)

W
Widder

12.03.2015 um 17:50 Uhr

Wenn es diesen Feiertag in NRW auch gibt, ist dies dementsprechend zu vergüten. Wenn nicht, hast du auch keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

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