Hallo zusammen,
wie verhält sich die Kurzarbeit für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied. Kurzarbeit null wäre ja ausgeschlossen, da sonst der BR handlungsunfähig wäre. Ist Kurzarbeit 50 möglich? Mal abgesehen von der moralischen Frage, wenn alle anderen Beschäftigten in Kurzarbeit gehen oder sind und der einzigste der nicht in Kurzarbeit ist ist der BRV. Kann es sein, dass die Agentur für Arbeit kein Kug an freigest. BRV ausbezahlt? Welchen rechtlichen Hintergrund gibt es. Vielen Dank und bleibt xsund.