Kurzarbeit für den BRV?
Darf ein Betriebsratsvorsitzender zu für ein halbes Jahr zu 100% in Kurzarbeit geschickt werden? Darf ein BRV überhaupt kurzarbeiten? Wie kann er bei 100% Kurzarbeit seinen Verpflichtungen als BR nachkommen?
Community-Antworten (3)
31.07.2008 um 11:51 Uhr
@Ronang Warum sollten denn für einen BRV andere Regelungen gelten?
31.07.2008 um 13:49 Uhr
@Ronang, was hindert ein BRV an seiner Amtsausübung ab? Die hat - wie allgemein bekannt - nicht's mit seinen arbeitsrechtlichen Pflichten zu tun.........
01.08.2008 um 15:00 Uhr
Hallo Ronang,
könnt Ihr 6 Monate ohne BR-Sitzungen auskommen??? Ist der Stellvertreter in der Lage alle Aufgaben des BRV zu übernehmen?? Wird ein Ersatzmitglied in dieser Zeit zu den Sitzungen für den BRV geladen??
Nur wenn Ihr alle Fragen mit "Ja" beantworten könnt, würde es evtl. gehen. Der AG kann den BRV aber meiner Meinung nicht ohne weiteres in Kurzarbeit schicken, wenn der BRV nicht einverstanden ist und dies mit BR-Arbeit begründen kann.
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