Erstellt am 10.04.2009 um 21:44 Uhr von Catwaezle
@tele,
mit dem Erstellen der Vorschlagslisten hat der BR, BV und Wahlvorstand nichts zu tun. Es liegt allein bei der Belegschaft. Wenn es tatsächlich ein leitender Angestellter ist, sollte er sich bezüglich Betriebsratswahlen geschlossen halten. Wenn er z.B. Kollegen auffordert eine bestimmte Liste oder Kollegen zu wählen ist die Wahl anfechtbar.
Erstellt am 10.04.2009 um 21:48 Uhr von Kölner
@tele
Was der Angestellte beantragt oder nicht ist völlig irrelevant. Man sollte ihm ein aktuelles BetrVG reichen: Die Unterscheidung Angestellte/Arbeiter ist seit dem Jahrtausendwechsel passe..
Erstellt am 10.04.2009 um 22:53 Uhr von seppel1
@tele
Ich unterstelle einmal, dass Du ein BRM bist, wenn dem so ist, solltest Du eigentlich wissen, dass leitende Angestellte mit der BR-Wahl nicht zu tun haben aber auch, dass es wie "Kölner" hinweist es die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellte nun schon eine Weile "seit dem Jahrtausendwechsel " nicht mehr gibt.
Erstellt am 10.04.2009 um 23:01 Uhr von Kölner
@tele
...nach nochmaliger Lektüre Deiner Frage dünkt mir, dass Du noch viel mehr Hilfe brauchst.
Erstellt am 11.04.2009 um 18:54 Uhr von peanuts
Wenn es der Willen der Angestellten ist, im BR besser vertreten zu sein, dürfen sie ganz problemlos einen oder mehrere eigene Wahlvorschläge einreichen, womit es zu einer Listenwahl kommen würde.
Eine Listenwahl kann bei der Betriebsgröße auch definitiv nicht verhindert werden.
Erstellt am 11.04.2009 um 18:57 Uhr von Kölner
@peanuts
Na Du liest aber sehr viel Kaffeesatz hier...
...bei den hier durchaus falsch verwendeten Begrifflichkeiten ist Deine Antwort spekulativ.